Wer ein Unternehmen verkaufen will, steht vor neuen Aufgaben. Hier erfahren Sie mehr zum Firmenverkauf!
Was ist beim Firmenverkauf zu beachten?
Wie lange dauert der Firmenverkauf?
Die Dauer hängt vor allem von der Vorbereitung, der Situation des Unternehmens am Markt und der Unternehmensbewertung ab. Theoretisch kann der Verkauf in sechs Monaten erfolgen, in den meisten Fällen dauert es aber 12 Monate oder länger.
Wie finden Sie den passenden Käufer?
Es wird allgemein zwischen drei Käufertypen unterschieden (Strategische Käufer, Finanzinvestoren oder MBO/MBI). Die Ansprache ist von Ihren Vorstellungen abhängig. Experten können Sie bei der Käufersuche unterstützen und auf entsprechende Netzwerke zurückgreifen.
Wann weihen Sie die Mitarbeiter ein?
Der richtige Zeitpunkt, um den Verkauf zu kommunizieren, kann bei Beginn des Prozesses oder bei Vertragsabschluss sein. In jedem Fall ist es wichtig, die Mitarbeiter bei einer offenen Kommunikation auch während des Prozesses regelmäßig abzuholen, um Fluktuation zu vermeiden.
Firmenverkauf - mit oder ohne Beratung?
Die Praxis zeigt, dass beide Varianten zum Erfolg führen können. Der Verkauf birgt allerdings Risiken (z.B. Fluktuation, kein geeigneter Käufer, höhere Kosten und mehr Zeitaufwand). Sie sollten sich also fragen, ob ein Experte die Risiken womöglich verringern kann.
Der Firmenverkauf mit Experten: Ihre Vorteile
Was Sie erwarten können
Die vier häufigsten Fehler beim Firmenverkauf
1. Keine Dokumentation
Beim Firmenverkauf müssen Käufern diverse Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Viele Unternehmer versäumen es, Geschäftsprozesse angemessen zu dokumentieren, da viele Abläufe alltäglich sind. Der Käufer kann sich somit kein vollständiges Bild von dem Unternehmen machen.
2. Schleifende Vorbereitung
Um sich vor Zeitdruck zu schützen, sollte der Verkauf strukturiert vorbereitet werden. Sie sollten sich z.B. darüber informieren, welche Dokumente der zukünftige Käufer benötigt. Unternehmer, die dann kurzfristig noch die Bücher auf Vordermann bringen müssen, geraten in Verzug.
3. Falsche Vorstellungen
Es kursieren praxisferne Vorstellungen rund um den Kaufpreis. Den einen Wert gibt es nicht – eine Bewertung setzt sich aus unterschiedlichen Verfahren zusammen, die den Kaufpreis eingrenzen. Eine objektive und realistische Bewertung ist für den erfolgreichen Firmenverkauf unerlässlich.
4. Zu wenig Professionalität
Der Firmenverkauf verlangt Expertise. Unternehmer, die ohne Experten verkaufen, unterschätzen die komplexe Aufgabe. Dadurch ist das Risiko höher, den Betrieb am Ende nicht verkaufen zu können. Oder der Prozess zieht sich um einige Monate länger und verursacht deutlich mehr Kosten.
Wie funktioniert der Verkaufsprozess?
Der Firmenverkauf in Kürze
Der Prozess beim Firmenverkauf Berlin ist immer abhängig vom jeweiligen Verkäufer und Unternehmen. In der Regel beginnt der Prozess mit einem Kennenlernen und der konkreten Vorbereitung des Verkaufs. Hier werden Ziele festgesetzt und allgemeine Fragen beantwortet. In dieser Phase ist bereits zu erkennen, ob der Verkäufer auch wirklich bereit ist, sein Unternehmen zu verkaufen. Wenn der Erwerber im Unternehmen ist, müssen vor allem Gespräche, Verhandlungen und Finanzierungsfragen angegangen werden. Andernfalls begeben wir uns für Sie auf Käufersuche oder ziehen nach Wunsch auch Investoren heran. Die Ansprache erfolgt dabei natürlich diskret und vertraulich. Besonders zentral für den Firmenverkauf ist die Due Diligence. In dieser ausführlichen Bewertung wird das Unternehmen genauestens geprüft und analysiert. Das Ergebnis gibt einen Rahmen für den zu erwartenden Kaufpreis an. Nach den Verhandlungen erfolgt im letzten Schritt die Übergabe bzw. der Verkauf, welcher notariell beglaubigt wird. Von diesem Moment an kann der Käufer als Eigentümer agieren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auch nach dem Firmenverkauf die erste Zeit lang als Berater im Unternehmen zu bleiben.
Was ist das Ziel? An wen soll verkauft werden? Was passiert z.B. mit den Mitarbeitern?
Wir übernehmen die Ansprache und erarbeiten relevante Verkaufsdokumente.
Der Käufer prüft bei der Due Diligence mittels Datenraum das Unternehmen näher.
Nach den Verhandlungen wird der Vertrag unterzeichnet und ggfs. notariell beglaubigt.
Firmenverkauf und Steuern
Die zu entrichtenden Firmenverkauf Steuern hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Zum Beispiel davon, wie ein Unternehmen verkauft wird (Asset Deal oder Share Deal?). Und ob es sich bei dem Verkäufer um eine Privatperson oder um eine GmbH handelt. Im Mittelpunkt stehen die Ertragssteuern (Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer) und ggfs. Verkehrssteuern (Umsatzsteuer). Eine Umsatzsteuerbelastung kann jedoch vermieden werden, wenn eine Geschäftsveräußerung in Form eines Share Deals vorliegt. Beim Firmenverkauf Berlin beraten wir Sie bereits an der Stelle, welche Verkaufsform in Ihrem Fall mehr Sinn ergibt. Bei dem Verkauf eines Einzelunternehmens (z.B. GmbH oder e.K.) besteht die Auswahl zwischen Share Deal und Asset Deal nicht. Anders als bei einer Kapitalgesellschaft gibt es hier keine Geschäftsanteile, die veräußert werden könnten. Sondern es werden nur einzelne Vermögenswerte/ Assets veräußert. Die Besteuerung richtet sich nur nach dem Einkommenssteuergesetz. Abzugsfähig sind die Anschaffungskosten (bilanziertes Anlagevermögen und bilanziertes Warenlager) und die Veräußerungskosten (Unternehmensberater, Anwalt, etc.).
Firmenverkauf einer Privatperson
Wenn die Anforderungen einer Betriebsveräußerung nach dem Einkommenssteuergesetz erfüllt sind, ist die Veräußerung von der Gewerbesteuer befreit. Sollte das Unternehmen jedoch vor weniger als fünf Jahren von einer Kapitalgesellschaft in eine Einzelunternehmung umgewandelt worden sein, fällt die Veräußerung komplett unter die Gewerbesteuer (§ 18 UmwStG). Andernfalls kann der Verkäufer bei den zu entrichtenden Firmenverkauf Steuern zwischen der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes oder der Fünftelregelung entscheiden. Der ermäßigte Steuersatz kann nur einmal angewendet werden und auch nur, wenn der Veräußerer über 55 Jahre alt ist. Außerdem ist er auf eine Höhe von 5 Mio. Euro begrenzt.
Bei der Fünftelregelung werden die zu versteuernden Einkünfte durch fünf geteilt und hierauf der fällige Steuersatz ermittelt, welcher dann auf den Gesamtbetrag erhoben wird. Dadurch wird ein niedrigerer Steuersatz angewendet, als wenn der Gesamtbetrag ohne Fünftelregelung als Berechnungsgrundlage gewählt wird. Bei dem Verkauf einer Einzelunternehmung gibt es zusammenfassend also zwei steuerliche Vorteile, zwischen denen der Verkäufer wählen kann:
- 1.000 Euro Freibetrag bei Transaktionen bis zu 135.000 Euro
- Ermäßigter Steuersatz für Verkäufer über 55 Jahre
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