Seit der neuen DSGVO ist das Thema Datenschutz präsenter als je zuvor: Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise.
Leistungen Datenschutzberatung
Zu folgenden Bewertungsanlässen.
Ihre Vorteile
Was Sie erwarten können.
Häufige Fragen zur Datenschutzberatung
Wertvolle Überlegungen zum Datenschutz.
Brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Jeder Betrieb, der mehr als neun Personen beschäftigt, die mit Daten konfrontiert werden, ist dazu verpflichtet, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Wie können Dateien gesichert verschickt werden?
Wir nutzen für diese Aufgabe Cryptshare: Hierüber werden die Daten, auch größere Dateien, unserer Mandanten verschlüsselt versendet. Dadurch werden vor allem vertrauliche Daten geschützt.
Das sagen unsere Kunden
Persönliche Erfahrungen unserer Mandanten.
Ihr Datenschutzbeauftragter von INTAGUS
Datenschutzberatung von erfahrenen Spezialisten.
Nur wenige Unternehmer sind mit dem Thema Datenschutz wirklich vertraut. Bei uns finden Sie einen Datenschutzbeauftragten, der dieses Problem lösen kann. Dabei prüft er unter anderem die Prozesse in Ihrem Unternehmen hinsichtlich eventueller Maßnahmen. Auf Wunsch werden auch die Mitarbeiter geschult, damit alle Prozesse zukünftig befreit von der Sorge um den Datenschutz laufen.
Privatsphäre ist ein Recht wie jedes andere. Man muss es in Anspruch nehmen oder man riskiert, es zu verlieren.
Da die Datenschutzrelevanz stetig zunimmt, raten wir Ihnen dazu, sich einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Unser Experte unterstützt Sie individuell – undzwar nur was muss und nur unter den gewählten Bedingungen. Sichern Sie Ihre Daten und die Ihres Unternehmens – und kontaktieren Sie unseren Experten.
Wir schützen Ihre vertraulichen Daten
Vorteile von verschlüsseltem Datenaustausch.
Warum ist Datenschutzberatung wichtig?
Die Datenschutzberatung hat seit der Aktualisierung der DSGVO an neuer Bedeutung gewonnen. Das Datenschutzniveau in Deutschland steigt stetig. Diese Entwicklung ist zum einen auf die fortschreitende Digitalisierung zurückzuführen und zum anderen auf die Gesetzgebung. Die Vorgaben für den Datenschutz sind im Vergleich deutlich strenger geworden. Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen sich an die neuen Vorschriften halten. Nicht selten wird die Einhaltung des Datenschutzes auch kontrolliert. Viele Unternehmer sind durch die aktuellen Änderungen verunsichert und ziehen es vor, erst einmal abzuwarten. Tatsächlich besteht gerade in diesen Fällen erheblicher Handlungsbedarf.
Als erste Amtshandlung wäre die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten empfehlenswert. Dieser kann dann die Datenschutzberatung für Sie übernehmen. Die Vorkehrungen, die den Datenschutz betreffen, können von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich ausfallen. Elementar sind erstmal Haftungsrisiken zu nennen. Diese treten dann ein, wenn Daten fälschlicherweise in fremde oder die falschen Hände geraten. Dieses Vergehen wird bestraft. Des Weiteren ist die Datenschutzberatung inzwischen ein durchaus wichtiges Kriterium für das Image einer Firma. Insbesondere Kunden möchten wissen, dass ihre Daten vertraulich behandelt werden. Unternehmen, die hier in Verruf geraten, erleiden einen erheblichen Imageschaden. Das wiederum nimmt Einfluss auf den Markt und eventuelle Einnahmen. Zu den Datenschutzbestimmungen gehören eine ganze Vielzahl weiterer Risikofaktoren. Alleine diese genannten Beispiele sollten Aufschluss darüber geben, warum die Datenschutzberatung so wichtig ist. Es ist daher absolut empfehlenswert, die Datenschutzanforderungen im Unternehmen zu überprüfen und eine Datenschutzberatung zu wählen.
Welche Faktoren werden bei der Datenschutzberatung geprüft?
Für viele Unternehmer stellt sich weiterhin die Frage „Was muss ich für mein Unternehmen bezüglich Datenschutz nun beachten?“. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen ersten Überblick darüber verschaffen. In erster Linie betrifft der Datenschutz im Unternehmen die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Vor allem dann, wenn sie aus automatisierten Prozessen zu Geschäftszwecken gewonnen werden. Entsprechende Punkte wären dabei:
- Bestellung eines Datenschutzbeauftragten – Jeder Betrieb, der mehr als neun Personen beschäftigt, die mit der Datenerhebung konfrontiert werden, ist dazu verpflichtet, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
- Datenaktualisierung – Daten, die veraltet, verjährt oder grundlegend falsch sind, müssen gelöscht oder korrigiert und aktualisiert sowie zugangssicher gespeichert werden.
- Datenschutz – Daten müssen generell vor dem Zugriff dritter Personen geschützt werden.
- Werbung – Die Nutzung, Erhebung und Verarbeitung von Daten zu Werbezwecken ist nur dann zulässig, wenn die betroffenen Personen ihre jeweilige Zustimmung geben. Wenn diese der Datennutzung widersprechen, besteht ein Nutzungsverbot.
Die Datenschutzberatung von INTAGUS: Eine Checkliste
Im folgenden möchten wir Ihnen einen Ausschnitt aus der Datenschutz Checkliste von INTAGUS darstellen. Für die vollständige Liste kontaktieren Sie gerne unser Team oder unseren externen Datenschutzbeauftragten, den Sie für Ihre Datenschutzberatung bestellen können. Zunächst einmal ist die Bestellung des externen Datenschutzbeauftragten zu wiederholen. Diese ist auch dann zu empfehlen, wenn die Bestellung nicht verpflichtend ist. Aus dem Grund, dass die Einhaltung der Datenschutzordnung in jedem Betrieb geprüft und gewährleistet sein muss. Weitere Punkte betreffen die Website eines Unternehmens: Hier besteht eine grundsätzliche Datenschutzrelevanz, z.B. wenn ein Kontaktformular existiert.
Auch eine Datenschutzerklärung sollte auf der jeweiligen Homepage eines Betriebs auffindbar sein. Weiterführend muss auch die Aktivität in den Sozialen Medien datenschutz-rechtlich gewährleistet sein. Teilweise werden diese Netzwerke von Anbietern aus dem Ausland betrieben. Im Betrieb selbst muss der IT Bereich und die Gebäudesicherheit geprüft werden. Auch Mitarbeiter oder Gremien – wie der Betriebsrat – müssen bezüglich der Datenschutzbestimmungen geschult werden. Wesentlich ist des Weiteren die Datenschutzerklärung selbst, AGB und Unterlagen – für alle Vorgänge außerhalb der Website (z.B. Läden mit Kundenbetrieb). Zuletzt ist noch das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu nennen: Es muss eine Dokumentation aller Vorgänge, bei denen bestimmte Daten verarbeitet werden, erfolgen. Dazu kann beispielsweise das Anlegen oder Fortführen einer Kundendatei gehören.
Diese Faktoren sind nur kurze Ausführungen aus unserer Checkliste. Wir bieten des Weiteren verschiedene Leistungspakete an, die Sie individuell buchen können. So können wir garantieren, dass Ihr Unternehmen bestens abgesichert wird. Es empfiehlt sich eine Datenschutzberatung in Anspruch zu nehmen, um kein Risiko einzugehen. Auf Wunsch berät unser externer Datenschutzbeauftragter Sie auch regelmäßig. Je nach gebuchtem Paket steht er Ihnen telefonisch und persönlich für alle Rückfragen zur Verfügung.
Diskret. Kostenfrei. Unverbindlich.