Letter of Intent

Letter of Intent: die Absichtserklärung vor den näheren Informationen.

Letter of Intent (LoI)

Details zum Letter of Intent

Ein Letter of Intent (LoI) dient dazu, die ernsten Absichten eines oder mehrerer Verhandlungspartner festzuhalten. Auch zu bezeichnen als Absichtserklärung oder Grundsatzvereinbarung. In einem LoI erklärt der Verhandlungspartner sein Interesse an Verhandlungen, Geschäften und letztlich einem Vertragsabschluss. Gegenstand eines LoI können zum Beispiel Fragen rundum Finanzierung und Transaktion sein. Bei Unternehmensübernahmen und -käufen können somit die geplanten Abläufe festgehalten werden. Ein Letter of Intent besitzt jedoch grundsätzlich noch keine rechtliche Verbindlichkeit.

Weitere Fachbegriffe aus dem Glossar

Informationen rund um Nachfolge und M&A

Diskret & Persönlich

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Beratungsgespräch

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten!

Tel. 030 208 98 75 0