Datenschutzbeauftragter! Warum eigentlich ein Jurist?

Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt viele Vorteile mit sich.

Es steht sicherlich außer Frage, dass der Bedarf an qualifizierten Datenschutzfachkräften bzw. Datenschutzbeauftragten in den vergangenen Monaten exponentiell gestiegen ist. Aufgrund der noch immer hohen Nachfrage findet man auf den Webseiten einiger externer Datenschutzanbieter sinngemäß auch Kommentare wie “Ich bin über Monate hinweg ausgebucht, aber wenn Sie mir 800,00 EUR / Std. zahlen, dann übernehme ich den Job“. Nach wie vor schießen die vermeintlichen Experten wie Pilze aus dem Boden und keiner weiß, woher sie so plötzlich gekommen sind.

Hierzu muss man wissen, dass es für die Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten keine geregelte Ausbildung gibt. Datenschutzexperten bilden sich daher bislang aus vielen verschiedenen Berufen heraus weiter und anerkannte Weiterbildungsinstitute wie IHK oder DEKRA unterstützen hierbei. Das ist so grundsätzlich in Ordnung, denn der Gesetzgeber verlangt in Art 37 Abs. 5 DS-GVO nur; dass ein Datenschutzbeauftragter in der Lage sein muss, die in Art. 39 DS-GVO festgelegten Aufgaben zu erfüllen. Diese Aufgaben zielen vor allem auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und entsprechende Beratungsleistungen ab.

Ein Rechtsgebiet für sich - Der Datenschutzbeauftragte

Beim Thema Datenschutz handelt es sich um ein sehr spezielles Rechtsgebiet, welches nicht neu ist, durch die DS-GVO nun aber EU-weit weitestgehend einheitlich geregelt wurde und auf Länderebene durchaus etwas unterschiedlich gehandhabt wird.

Um ein Rechtsgebiet wirklich zu verstehen, Gerichtsentscheidungen nachvollziehen- und künftige Entwicklungen abschätzen zu können, genügt es nicht, lediglich die vorhandenen Gesetzestexte zu studieren. Wie in allen Fachgebieten benötigt man auch im Bereich des Rechts ein gewisses Rüstzeug, um die Absichten des Gesetzgebers als Datenschutzbeauftragter wirklich durchdringen und verstehen zu können. Diesbezüglich bringen Juristen naturgemäß beste Voraussetzungen mit. Es muss sich bei diesen Juristen jedoch nicht zwingend um Rechtsanwälte handeln, deren starre Gebührenordnung insbesondere für KMU oft durchaus ein Problem darstellt. Wichtig ist vor allen Dingen die Interpretation der Gesetzestexte hinsichtlich Erwägungsgründen und Richtlinien, das Wissen um die Unter- und Überordnung von gesetzlichen Regelungen und das Vermögen, all dieses Wissen Verantwortlichen und Mitarbeitern in verständlicher Weise näherbringen zu können. Denn eines dürfen Chefs und Führungskräfte nicht vergessen, der Datenschutzbeauftragte ist nur ein Berater!

Datenschutz ist nicht gleich IT: Der Datenschutzbeauftragte

In der Praxis trifft man nun auf viele Datenschutzbeauftragte, die aus dem Bereich der IT kommen und überhaupt keine juristische Ausbildung besitzen. Auf den ersten Blick erscheint es auch logisch einen IT-Spezialisten zurate zu ziehen, um die Datenschutzerklärung für eine Homepage erstellen zu lassen. Auch interne Prozesse, die maßgeblich technologiebestimmt sind, können von IT-Spezialisten schneller durchdrungen- und so vorhandene Schwachstellen aufgezeigt werden. Für den Datenschutzbeauftragten ist es aber gar nicht nötig, technische Prozesse in dieser Tiefe selbst durchdringen zu können. Natürlich sollte die Absicherung von Datentransfers von Experten geprüft werden, dies gilt aber unabhängig von Datenschutzgesetzen und ist seit jeher Aufgabe der IT. Wie zuvor bereits ausgeführt erschöpft sich die Arbeit des Datenschutzbeauftragten auch nicht in der Erstellung der Datenschutzerklärung für die Homepage oder Prozessbeschreibungen technologischer Vorgänge. Um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gewährleisten zu können, muss das gesamte Unternehmen durchleuchtet- und auch Verbindungen zu externen Kooperationspartnern und Kunden hinsichtlich datenschutzrechtlicher Problematiken geprüft werden. Ein Datenschutzbeauftragter muss daher vor allem den richtigen Experten die richtigen Fragen stellen- und die Ergebnisse in korrekter und verständlicher Form weitergeben können.

Zudem ist der Datenschutzbeauftragte in aller Regel auch für die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden zuständig, welche zumeist von Juristen besetzt sind und denen es vorrangig um die Einhaltung gesetzlicher Richtlinien geht. Vor diesem Hintergrund ist es also sinnvoll, diese Aufgabe in die Hände von Personen zu legen die über juristisches Handwerkszeug verfügen und ihnen Vertreter der einzelnen Abteilungen wie der IT, dem Personalbereich oder der Produktion beratend zur Seite zu stellen.

Persönlicher Kommentar des Autors:

Nach meiner bisherigen beruflichen Erfahrung eröffnet sich mit der Hinzuziehung externer Mitarbeiter oft ein weiterer Vorteil, der nicht zu unterschätzen ist. Eine externe Person erkennt problematische Unregelmäßigkeiten zumeist viel schneller als interne Mitarbeiter, die sich daran bereits gewöhnt haben und unter der umgangssprachlichen “Betriebsblindheit“ leiden, oder aber Änderungen nicht wünschen da sie zusätzlichen Aufwand bedeuten könnten. Insbesondere aus diesem Grunde sind viele Mitarbeiter gegenüber externen Beratern zunächst sehr skeptisch eingestellt. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase war meine Erfahrung aber stets die, dass sich Mitarbeiter unabhängigen und somit unparteiischen Personen schnell anvertrauen, insbesondere was persönliche Probleme rund um den Arbeitsplatz angeht. Lässt man als externer Berater dann ein wenig Feingefühl walten kann sich für den Auftraggeber damit ein erheblicher Zusatznutzen ergeben.

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