Datenschutz Checkliste

Sie wissen nicht, inwiefern das Thema Datenschutz Ihr Unternehmen betrifft und was Sie als Unternehmer tun müssen? In diesem Artikel finden Sie wichtige Hinweise und einen exklusiven Auszug aus unserer Datenschutz Checkliste von INTAGUS.
Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, nutzen oder verarbeiten müssen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) berücksichtigen. Denn dieses hält nicht nur Vorschriften für öffentliche Stellen fest, sondern auch für nicht öffentliche Einrichtungen sowie für öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen. Der Datenschutz im Unternehmen erfordert einen hohen technischen und personellen Aufwand. Viele Unternehmer sind sich den aktuellen Regelungen und deren Konsequenzen zudem nicht bewusst. Eine Datenschutz Checkliste kann an dieser Stelle weiterhelfen. Datenschutz im Unternehmen wirkt auf Kunden und Verbraucher sehr vertrauenswürdig. Das kann wiederum Einfluss auf Kaufentscheidungen und Aufträge haben.
Datenschutz-Checkliste: Was müssen Unternehmen tun?
Zunächst betrifft der Datenschutz im Unternehmen personenbezogene Daten, welche in automatisierten Dateien gespeichert und aus automatisierten Prozessen zu Geschäftszwecken gewonnen wurden. Es sollten aber noch einige weitere Punkte Beachtung finden. Im Folgenden möchten wir Ihnen kurz einige Punkte nennen, die sich auch aus der Datenschutz Checkliste ergeben:
- Werbung: Datenerhebung, Datennutzung oder Datenverarbeitung zu Werbezwecken sind nur zulässig, wenn der Betroffene seine Zustimmung gibt. Es besteht ein Nutzungsverbot der Daten sollte der Betroffene der Datennutzung wiedersprechen.
- Datenschutzbeauftragter: Jedes Unternehmen, in dem mehr als neun Personen mit der Datenerhebung konfrontiert sind, ist dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
- Datenschutz: Alle erhobenen Daten müssen vor dem Zugriff Unbefugter technisch geschützt werden.
- Datenaktualisierung: Veraltete, verjährte oder falsche Informationen bzw. Daten müssen gelöscht, zugangssicher gespeichert oder korrigiert werden.
- Anonyme Daten: Wenn personenbezogene Daten anonymisiert werden, müssen dennoch separat Angaben gespeichert werden, welche eine Identifizierung ermöglichen.
- Daten von Arbeitnehmern: Unternehmen dürfen personenbezogene Daten ihrer Arbeitnehmer nur erheben, wenn beispielsweise ein neues Beschäftigungsverhältnis begründet oder ein altes beendet werden soll.
Datenschutz Checkliste von INTAGUS für Unternehmen
Die folgende offizielle Übersicht soll zunächst nur einer ersten Orientierung dienen, damit Sie sich einen Überblick darüber verschaffen können, was Sie beim Datenschutz in Ihrem Unternehmen beachten sollten. Je nach Ausrichtung und Branche eines Unternehmens können genannte Faktoren entfallen oder weitere hinzukommen. Bei der Datenschutz Checkliste handelt es sich lediglich um einen exklusiven Auszug – für eine detailreiche und auf Ihren Betrieb abgestimmte Checkliste treten Sie gerne mit uns in Kontakt.