Nachfolgemonitor 2022 im Handwerk: Trend zur Größe
Die Anzahl der Unternehmensübernahmen und -nachfolgen im Handwerk hat in 2021 gegenüber den Vorjahren deutlich zugenommen. Zudem werden die übernommenen Betriebe gemessen an Umsatz und Gewinn kontinuierlich größer. Das sind zentrale Ergebnisse einer Sonderauswertung im Rahmen der jährlich erscheinenden Studie „Nachfolgemonitor“, die INTAGUS Geschäftsführer Prof. Dr. Holger Wassermann als wissenschaftlicher Leiter verantwortet. Mit diesem Blog-Beitrag tauchen wir tiefer in die Studie ein als andere bereits veröffentlichte Informationen. Dabei sind wir vor allem auf eine Besonderheit im Bauhandwerk gestoßen, die einer Erklärung bedarf.
Die Corona-Pandemie hat das Nachfolgegeschehen im Handwerk beflügelt. Darin unterscheidet sich die vorliegende Handwerksanalyse nicht von den Vorjahres-Ergebnissen der Hauptstudie zu allen Branchen. „Die auffälligste Tatsache in unserem Nachfolgemonitor mit Fokus auf dem Handwerk ist der Trend zu immer größeren Transaktionen,“ berichtet Professor Wassermann: „Der durchschnittliche Jahresumsatz der übernommenen Handwerksunternehmen steigt seit Jahren stetig an und liegt inzwischen deutlich über 2 Millionen Euro.“ Wassermann zufolge komme darin der immer stärkere Wandel zu einem Käufermarkt bei der Unternehmensnachfolge zum Ausdruck: „Ähnlich wie im Handwerk zunehmend die angestellten Fachkräfte fehlen, so besteht auch ein Mangel an Nachfolgeunternehmern. Zudem ist ein Quereinstieg als Handwerker aufgrund der meist erforderlichen Meistertitel schwierig, somit reduziert sich die geeignete Personengruppe im Vergleich zu anderen Branchen. Interessenten schauen sich zahlreiche Firmen an, ehe sie sich für eine Übernahme entscheiden. Dabei fällt die Wahl meistens auf größere, gut etablierte Betriebe.“
Nachfolgemonitor erkennt Unterschiede zwischen Deutschland West und Ost
Für die Jahre 2019 bis 2021 verzeichnet der Nachfolgemonitor insgesamt rund 45.000 mit Bürgschaftshilfen gesicherte und knapp 5.000 neue Arbeitsplätze. Auffällig ist dabei, dass die Übernahme eines Handwerksunternehmens eigentlich nur in den neuen Bundesländern in erheblicher Zahl zu neuen Arbeitsplätzen führt. In den westdeutschen Ländern bleibt es in der Regel überwiegend bei der Sicherung der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse. Nur Baden-Württemberg und Hamburg reichen bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze – wenn auch mit deutlichem Abstand – an den Osten heran. „Dass speziell in den neuen Bundesländern das Verhältnis neu/gesichert so groß ist, kann auch damit zusammenhängen“, so heißt es in der Studie, „dass dort der Anteil an kleineren Unternehmen noch größer ist als in den alten Bundesländern.“ Zudem wird aus dem Nachfolgemonitor erkennbar, dass die Unternehmensverkäufer im Nordosten – Schleswig-Holstein reiht sich hier ein – ihre Betriebe tendenziell in einem höheren Alter als in den alten Bundesländern abgeben.
Nachfolgemonitor und Praxis-Sicht: Fachkräftebeschaffung wird zum Hauptmotiv
Wassermann bedauert, dass eine genaue Typisierung der Käufer aus den für den Nachfolgemonitor übermittelten Daten nicht möglich sei. Andere Untersuchungen zur Unternehmensnachfolge zeigen jedoch, dass nur noch die Hälfte aller übernommenen Firmen durch Nachfolger aus der Familie fortgeführt werden. Hierzu vermutet der Nachfolgemonitor im Handwerk eine besondere Bedeutung mithelfender Familienangehöriger, so „dass es in einzelnen Gewerken für eine Nachfolge mehr braucht als >nur< einen/n einzelne/n Nachfolger/in, vielmehr müsste wohl oft eine ganze Nachfolgefamilie gefunden werden, – oder zumindest ein „Nachfolgepaar<.“
Als Geschäftsführer der M&A-Beratung INTAGUS GmbH beobachtet Holger Wassermann in der Praxis, dass andere Handwerksbetriebe der gleichen oder verwandter Branchen als Käufer auf dem Vormarsch sind: „Während Übernahmen früher besonders auf den Erwerb eines etablierten Kundenstammes abzielten, hat es diese Käufergruppe zunehmend auf qualifizierte Beschäftigte abgesehen.“ Besonders viele Übernahmen entfielen daher 2021 auf das Heizung-Klima-Sanitär-Handwerk (HKS) sowie auf Unternehmen der Elektrotechnik: Branchen, in denen Nachfragedruck auf Fachkräftemangel stößt.
Nachfolgemonitor zeigte auf: Frauen wirtschaften nachhaltiger
Die steigende Anzahl der Unternehmensnachfolgen im Handwerk interpretiert Wassermann einerseits als Folge der demographisch bedingten Alterung der Betriebsinhaber, andererseits aber auch als Folge der anhaltenden Corona-Krise. Die politischen Unsicherheiten über die Zukunft von Verbrennungsmotoren könnten dazu beigetragen haben, dass Kfz-Werkstätten eine weitere Schwerpunktbranche des Nachfolgegeschehens waren. Im Friseurhandwerk dürfte der vergleichsweise niedrige Investitionsbedarf eine ebenfalls hohe Anzahl von Übernahmen begünstigt haben. In dieser Branche sind auch besonders viele Nachfolgerinnen anzutreffen. Auf Handwerkerinnen entfallen insgesamt aber nur sechszehn Prozent aller Unternehmenstransaktionen. Darunter sind auffällig viele tatkräftige Single-Frauen, während männliche Nachfolger eher Unterstützung in Ehe oder Partnerschaft finden. „Ältere männliche Inhaber trauen Frauen die Unternehmensnachfolge leider oft nicht zu,“ hat Holger Wassermann erfahren, „dabei belegt unsere Statistik, dass Unternehmerinnen im Handwerk wie auch in allen anderen Branchen solider, stetiger und nachhaltiger als die Männer wirtschaften. Wer ein rasches, aber auch riskantes Unternehmenswachstum forcieren möchte, sollte hingegen eher einen Herrn als Nachfolger wählen.
Nachfolgemonitor 2022 verzeichnet Gewinnflaute im Bauhandwerk
Männliche wie weibliche Nachfolger haben im Handwerk allerdings überwiegend Grund zur Zufriedenheit: Dem Nachfolgemonitor zufolge können sie zwei Jahre nach der Übernahme meist sowohl den Umsatz als auch den Gewinn steigern (gemessen als EBIT: Gewinn vor Berücksichtigung von Zinsen und Steuern). Das trifft allerdings nicht auf das Bauhandwerk zu. Dort findet zwar im Zweijahresvergleich ein durchschnittliches Umsatzsatzwachstum von 500.000 Euro statt, die Gewinnsituation bleibt aber nahezu unverändert. Über die Gründe hierfür lassen sich nur Vermutungen anstellen. Die von uns befragte Personalleiterin eines großen Bauindustrieunternehmens berichtet etwa, dass Kunden und Lieferanten bei Nachfolgern häufig Konditionsverschlechterungen durchzusetzen versuchen. Außerdem sei die Personalfluktuation ein Problem: „Auf den praktisch leicht zugänglichen Baustellen fällt Konkurrenten die Abwerbung von Arbeitskräften leicht. Und bei den Bauhandwerkern treffen wir oft auf eine fast familiär zu nennende Kolonnenmentalität: Wenn ein Kollege den Arbeitgeber wechseln will, nimmt er oft die ganze Kolonne mit.“
Nachfolgemonitor nennt Fakten, aber keine Gründe
Christian Peter ist Geschäftsführer der mit INTAGUS kooperierenden Nachfolgeberatung DMConsulting, die auf Transaktionen im Handwerk spezialisiert ist. Auch er bestätigt: „Handwerk ist >People Business<. Noch stärker als in anderen Branchen spielen persönliche Beziehungen und Netzwerke im Bauhandwerk eine Rolle.“ Das gelte sowohl für das enge Verhältnis der Betriebsinhaber zu den (meist männlichen) Mitarbeitern, als auch zu den Aufraggebern, die oft als Generalunternehmer beständig wiederkehrend Subunternehmerleistungen einkaufen.
Holger Wasserman vermutet hinter den Gewinneinbußen im Bauhandwerk Buchhaltungs- und Bilanzierungsprobleme: „Viele Bauprojekte haben Laufzeiten von zwei und mehr Jahren. Gewährleistungsmängel werden dann oft erst mit Projektabschluss erkennbar und führen zu nachträglicher Haftung. Dafür werden häufig keine ausreichenden Rückstellungen gebildet. Selbst jene Haftungsrisiken, die zum Zeitpunkt der Unternehmensübergabe bereits bestehen, sind im Baubereich von der Käuferseite oft nur schwer einschätzbar.“
Als Alternative zur Bilanzrückstellung gibt den branchentypischen, in § 17 VOB/B geregelten Sicherheitseinbehalt. Christian Peter berichtet aus seiner Erfahrung: „Wir hatten einmal einen Betrieb begleitet, der über einen Zeitraum von 3-4 Jahren ein erhebliches Umsatzwachstum hingelegt hat (von 3 auf 6 Mio. EUR), wobei der Ertrag relativ konstant blieb. Was selbst beim Inhaber dazu führte, sich zu fragen, warum er sich den Stress überhaupt antut. Bei näherer Betrachtung hat sich dann rausgestellt, dass im Rahmen des Wachstums ein erheblicher Teil des Betrages in Form von Material und Sicherheitseinbehalten auf der Baustelle lag. Es handelte sich dabei um eine mittlere 6-stellige Summe, die nicht als Ertrag auftauchte, obwohl bereits abgearbeitet. Sicherheitseinbehalte machen ca. 5-10% der Bausumme aus und können zwischen 2-5 Jahren einbehalten werden. Erst dann wird die Schlussrechnung gestellt. Arbeiten Unternehmer nicht mit entsprechenden Versicherungen oder Avalen, bleibt das Geld auf der Baustelle liegen. Macht in der Zwischenzeit der Bauherr/Bauträger bankrott, kann das Geld sogar verloren gehen…“.
Ein Sicherheitseinbehalt muss aber zwischen den Vertragspartnern – in der Regel sind dies Generalunternehmer und Fachhandwerker – ausdrücklich vereinbart werden. Damit ist bei einer Due Diligence-Prüfung zumindest ein Vertragsdokument einsehbar. Bei näherer Beschäftigung mit dem Sachverhalt lässt sich jedoch erkennen, dass der Vorgang -teilweise abhängig von der Rechtsform des Auftragnehmers – in der Buchhaltung keinen oder keinen adäquaten Niederschlag finden.
- mit Kunden und Lieferanten noch vor dem Betriebsübergang mittelfristig stabile Konditionen vereinbaren
- langjährig beschäftigte Fachkräfte frühzeitig von beabsichtigten Veränderungen informieren und mit Zusatzleistungen wie einer attraktiven, betrieblichen Altersversorgung, z. B. mittels einer Unternehmenskasse, zum Verbleib motivieren
- den früheren Inhaber für 18 bis 24 Monate auf eine begleitende Beratung verpflichten
- eine Earn-out-Klausel in die Kaufpreisgestaltung aufnehmen, d.h. vom Geschäftserfolg abhängige Nachzahlungen und stattdessen einer geringeren Zahlung bei der Übergabe
- eine sorgfältige Due Diligence (Wertermittlung und Risikoprüfung) des Übernahmeobjekts durchführen, möglichst gemeinsam mit erfahrenen Fachleuten für smarte M&A-Deals
Nachfolgemonitor 2022 wird durch Praxisexpertise ergänzt
Hierzu fragten wir bei einem international operierenden Baukonzern nach, der überwiegend als Projektentwickler oder Generalunternehmer auftritt. Die Geschäftsführerin berichtete uns präzisierend: „Von der Abschlagsrechnung eines Nachunternehmers wird im Regelfall gemäß VOB/B § 17 während der Bauzeit 10% als sogenannte Sicherheit einbehalten. Dieses Geld verbringen wir auf ein von unserem Vermögen getrenntes Notaranderkonto. Während der Bauausführung werden oftmals Ausführungsmängel an der Leistung des Auftragsnehmers festgestellt, die wir diesem anzeigen und ihn zur Beseitigung auffordern. Besonders häufige Schwachstellen sind die Tiefgaragenkonstruktionen (WU-Beton-Bauteile) bzw. die Bodenabdichtungen in Tiefgaragen sowie Bad- und Fensterabdichtungen. Diese Mängel muss der Auftragnehmer auf eigene Kosten beseitigen. Zwischenzeitliche Preissteigerungen für Material und Lohnsteigerungen gehen zu seinen Lasten. Der 10%ige Sicherheitseinbehalt aus der Bauphase wird mit Stellung der Schlussrechnung durch den Auftragnehmer in einen 5%igen Einbehalt für die Gewährleistung umgewandelt. Die Gewährleistungszeit beträgt üblicherweise fünf Jahre. Beide Einbehalte (während der Bauphase als auch in der Gewährleistungszeit) können durch Bürgschaft abgelöst werden.“
In der Zwischenzeit ergibt sich für den Nachunternehmer ein Problem im Rechnungswesen. So findet sich etwa in einer Internet-Diskussionsplattform für Buchhalter eine verzweifelte Stimme, die „total ratlos“ schon überall nachgesehen, aber „nirgendwo etwas gefunden“ habe, wie die Differenz zwischen Abschlagrechnung und geminderter Auszahlung des Auftraggebers zu verbuchen sei. Der Super-Admin der Plattform namens „Riese“ antwortet der Fragestellerin zunächst, dass sie Abschlagsrechnungen überhaupt nicht verbuchen, sondern zwecks späterer Berücksichtigung erst einmal nur in einen Aktenordner heften dürfe. Fünf weitere Experten melden sich daraufhin mit sieben verschiedenen Meinungen zu Wort. Wer es nachlesen mag – es hat Unterhaltungswert.
Auch bei erfolgreicher Unternehmensführung des Nachfolgers mit steigenden Umsätzen können sich die entsprechenden Gewinne somit erst mit einer Verzögerung von mehr als zwei Jahren realisieren, sofern sie nicht durch die Mängelhaftung geschmälert wurden.
Erfahrene Bauhandwerker halten sich demgegenüber oft an anderer Stelle schadlos. Denn sofern sie sich an Ausschreibungen beteiligen, kommt es laut Christian Peter darauf an, eine besondere Kunst zu beherrschen: das >Nachtragsmanagement<. „Bei Ausschreibungen wird ein möglichst günstiges Angebot abgegeben. Der erfahrene Bauhandwerker erkennt jedoch vorab schon Ausschreibungslücken, die ihn zu Nachforderungen berechtigen werden und einen scheinbar günstigen Angebotspreis später doch noch in ein gutes Geschäft verwandeln.“ Ein junger und unerfahrener Nachfolger habe dafür oft noch nicht den Blick, weiß Christian Peter. Es sei deshalb wichtig, dass langjährige Inhaber die Nachfolge noch etwa zwei Jahre beratend begleiten. Dies treffe gerade für kleine Unternehmen zu, wo das entsprechende Knowhow für das Nachtragsmanagement nicht in der zweiten Führungsebene zu finden ist.“ Doch gerade im Bauhandwerk ist die Nachfolger-Unterstützung vielen Unternehmern aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Typisch: alle Fliesenleger haben >Rücken<. Sie verkaufen aber oft erst, wenn Alter oder Krankheit die Weiterarbeit nicht mehr zulassen, und bringen damit auch ihre Nachfolger um den möglichen Erfolg.
Holger Wassermann und Christian Peter sehen schließlich noch einen betriebswirtschaftlichen Faktor, der das Gewinn-Phänomen im Bauhandwerk erklären könnte. „Gegen Ende Ihres Erwerbslebens unterlassen Bauhandwerker häufig Erneuerungsinvestitionen in Baumaschinen und Geräte, von deren Abschreibungen sie nicht mehr steuerlich profitieren können,“ berichtet Peter. Diese Investitionen müssten dann häufig vom Übernehmenden gewinnmindernd nachgeholt werden. Aussagen zum Gewinn im Bauhandwerk auf Basis des EBITDA – also vor Berücksichtigung von Abschreibungen – relativieren daher Holger Wassermann zufolge auch im Nachfolgemonitor die angesprochene Stagnation der Unternehmensgewinne. Alles in allem kommen im Bauhandwerk mehrere Faktoren zusammen, die eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge erschweren.
Hintergrund: Den Nachfolgemonitor richtig interpretieren
Der seit 2019 jährlich fortgeschriebene Nachfolgemonitor erfasst alle Unternehmenstransaktionen, bei denen eine deutsche Bürgschaftsbank in die Finanzierung der Übernahme eingeschaltet war. Diese Daten werden jeweils für das abgelaufene Jahr vom Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e. V. (VDB) bereitgestellt. Der VDB ist die Interessenvertretung der 17 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgarantiegesellschaften in Deutschland, die ihren Standort in den einzelnen Bundesländern haben. Die bislang gesammelten Daten gestatten sinnvolle Zeitreihenvergleiche ab dem Jahr 2017. Zusätzliche Angaben seitens der Creditreform Rating AG erlauben die Hintergrundbetrachtung der Käufer- und Verkäuferseite. Zu beachten ist, dass der Nachfolgemonitor nur solche Transaktionen erfasst, bei denen eine Bürgschaftsbank in das Finanzierungskonzept eingebunden wurde. Die Aussage, dass die Umsatzgrößen der übergebenen Unternehmen kontinuierlich zugenommen haben, trifft also auf die erfassten Transaktionen mit Finanzierungsbürgschaften zu. Das muss aber nicht unbedingt für die Masse der Nachfolgen im Handwerk gelten. Gleichwohl kann die Studie beanspruchen, annähernd repräsentativ zu sein.
Der Nachfolgemonitor wird von Prof. Dr. Holger Wassermann herausgegeben. Er ist einer der wissenschaftlichen Leiter des KCE Kompetenzcentrum für Entrepreneurship und Mittelstand an der FOM Hochschule für Ökonomie & Management und zudem Geschäftsführer der Berliner M&A-Beratung INTAGUS GmbH. Die diesjährige Sonderauswertung zum Handwerk profitierte durch die Mitarbeit von Michael Schweickardt, der gegenwärtig als Mitarbeiter der Handwerkskammer Berlin ein Masterstudium an der FOM Hochschule absolviert. Aus Anlass der Internationalen Handwerksmesse IHM in München erfolgte die Veröffentlichung der Handwerksanalyse schon Anfang Juli im Vorgriff auf die Publikation der Gesamtstudie „Nachfolgemonitor 2022“, die für den 30. September 2022 vorgesehen ist.
Zinswende schafft Nachfolgeprobleme
Aktuell beobachtet Holger Wassermann mit Sorge, dass im Zuge der aktuellen Zinswende der von den Hausbanken geforderte Eigenkapitalanteil für eine kreditfinanzierte Unternehmensübernahme deutlich angestiegen ist – von häufig zehn auf jetzt bereits dreißig Prozent. Die Einbeziehung einer Bürgschaftsbank und der ihr angeschlossenen Mittelstandsbeteiligungsgesellschaft in das Finanzierungskonzept einer Unternehmensnachfolge wird daher immer unverzichtbarer. Als offizieller Beratungspartner der Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg kann INTAGUS dabei helfen.
Die Sonderausgabe zum Handwerk sowie die Nachfolgemonitor-Studien der letzten Jahre können Sie auf folgender Website herunterladen: www.nachfolgemonitor.de
Alle in männlicher Form in diesem Text benutzten Hauptwörter (Handwerker, Inhaber, Unternehmer etc.) meinen im passenden Zusammenhang immer auch die weibliche Entsprechung.
Hinweis: Diese Informationen enthalten keine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung und können eine solche auch nicht ersetzen. Falls Sie weitergehende rechtliche oder steuerrechtliche Beratung benötigen, empfehlen wir auf Wunsch gern geeignete Ansprechpartner.