Datenschutz Alarm: Vorsicht vor falschen Schreiben

Datenschutz Alarm - Achtung vor falschen Schreiben!

Viele Unternehmer sind seit Geltung der DS-GVO und des BDSG n.F. verunsichert. Dies gilt insbesondere für jene, die noch immer keinen Datenschutzexperten hinzugezogen haben uns sich nur online informieren. Es gibt viele schwarze Schafe die diese Verunsicherung ausnutzen und Kasse machen wollen.

Datenschutz Alarm: Geschäft mit der Verunsicherung

Der Datenschutz Alarm ist nicht unbegründet. Denn wo Verunsicherung herrscht, wittern unseriöse Personen eine Chance. So erhielt ich kürzlich ein Fax der „Datenschutzauskunft-Zentrale“, ansässig in Oranienburg. Durchaus nicht ungeschickt wird hier suggeriert, man müsse sich registrieren lassen um datenschutzkonform zu handeln.

Konkret wird hier geschrieben:

„Für die rechtssichere Ausgestaltung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen gemäß den Vorgaben des DS-GVO, prüfen Sie bitte die Daten zum Basisschutz und senden diese bei Annahme zwecks Bearbeitung und Vervollständigung bis zum 09. Oktober 2018 zurück“. Mit dem Rücksendedatum soll natürlich ein gewisser Handlungsdruck erzeugt werden. Auch die Frage, weshalb man das Schreiben per Fax erhält, wird vorab beantwortet; Zitat: „Rechtlicher Hinweis: Um die noch rechtzeitige Bearbeitung bis Dienstag, 02.10.2018 zu gewährleisten, erhalten Sie die Unterlagen per FAX.

Datenschutz Alarm: Dokumenten-Fallen ausweichen

Im Kleingedruckten wird dann ersichtlich, dass es sich dabei um ein dreijähriges Abonnement handelt, welches mit 498,00 Euro (zzgl. USt./ p.a.) zu Buche schlägt. Die Gegenleistung entspricht einem kleinen Standard-Datenschutzpaket wie es viele externe Datenschutzbeauftragte anbieten, allerdings ohne jedwede persönliche Beratung sondern nur via Vorlagen und Fragenkatalogen. Es ist allerdings fraglich, ob diese Leistungen tatsächlich jemals erbracht werden.

Es wird auf AGB verwiesen, die natürlich nicht beigefügt wurden. Hierzu wird nur auf einen Link verwiesen. Sieht man sich die dort hinterlegten AGB an, erkennt man, dass es sich bei dem Anbieter mitnichten um ein deutsches Unternehmen handelt. Der Anbieter ist die: DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd., 141 Edgard Bernard Street Gzira, GZR1707, Malta. Als Gerichtsstand wird selbstverständlich ebenfalls Malta vereinbart was spätere Rechtsstreitigkeiten ungemein erschwert.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Füllen Sie dieses Formular nicht aus und senden Sie es auch nicht zurück! Generell sollten Sie in jedem Fall einen Experten zu Rate ziehen. Für Fragen rund um dieses und weitere Datenschutzthemen stehe ich Ihnen selbstverständlich und gerne zur Verfügung. Auf diese Weise können Sie die Problematik Datenschutz Alarm beruhigt in erfahrene Hände geben.

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M&A Spezialist | Projektmanager | Fachkraft für Datenschutz [DEKRA zertifiziert] | INTAGUS GmbH
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