Entspannt durch den Datenschutz

Thema Datenschutz und Entspannung, wie das geht?

Datenschutz, worum geht es eigentlich? Das Grundgesetz gewährleistet jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung). Geschützt werden also nicht Daten, sondern die Freiheit der Menschen, selbst zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. (Quelle: BFDI)

1. Datenschutz - Warum ist das für mich wichtig?

Datenschutz ist wichtig, vor allem weil wir heutzutage, bewusst oder unbewusst, täglich Datenspuren hinterlassen. Betreiber sozialer Netzwerke bündeln die Einträge eines Mitglieds zu einem multimedialen Lebenslauf, Lieferanten entwickeln Nutzerprofile ihrer Kunden und in der Arbeitswelt bilden Unternehmen Kommunikationsmuster ihrer Mitarbeiter ab. Staatliche Stellen sammeln Daten für die Strafverfolgung und für die Prävention terroristischer Bedrohungen und ringen dabei um die dafür nötigen Informationen. In dieser Gesellschaft hat das Datenschutzrecht die Aufgabe, personenbezogen Daten zu schützen und zugleich einen wirksamen Ausgleich zwischen konkurrierenden Interessen zu schaffen. [1]

[1] Vgl. Helfrich, Datenschutzrecht, Einführung, 10. Auflage, München 2018.

Für Unternehmen wird der Datenschutz aber vor allem deshalb wichtig sein, weil horrende Strafen drohen. Nun sind gerade Inhaber von KMU oft der Meinung: Die (die Behörden) greifen sich doch nur die Großen. Hier bin ich anderer Ansicht. Wie ich aus eigener Erfahrung weiß haben Großunternehmen in aller Regel seit vielen Jahren Datenschutzbeauftragte und optimierten ihre Abläufe entsprechend. Hinsichtlich der DS-GVO werden sie nur einzelne Anpassungen vornehmen müssen. Zudem verfügen Großunternehmen oft über eine eigene Rechtsabteilung wodurch sich Abmahnverfahren enorm in die Länge ziehen oder schnell abgeschmettert werden können. Kleinere Unternehmen sind daher sowohl die vielversprechendere- als auch die leichtere Beute.

Auch legen immer mehr Kunden großen Wert auf dieses Thema und fragen konkret danach, was denn mit ihren Daten passieren wird. Als Unternehmer hat man dann die Wahl. Entweder man verweist auf eine gut ausgearbeitete Datenschutzerklärung in der bestenfalls auch die Kontaktdaten eines bestellten (externen) Datenschutzbeauftragten hinterlegt sind der dann alle weiteren Fragen beantworten wird, oder man versichert lapidar alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Welche Eindruck Sie in einer solchen Situation hinterlassen möchten, das entscheiden Sie selbst.

[1] Vgl. Helfrich, Datenschutzrecht, Einführung, 10. Auflage, München 2018.

2. Punkt: Statt Datenschutz - Abwarten und...

Oft werde ich bei meinen Gesprächen mit Unternehmern und Beratern mit der Aussage konfrontiert: „Naja, das Thema Datenschutz ist ja gerade erst neu, da müssen wir erstmal schauen was passiert“.

Irrtum, meine Damen und Herren! Das Datenschutzrecht ist keineswegs eine neue juristische Disziplin. In Deutschland gibt es Datenschutzgesetze auf Landesebene bereits seit 1970 und das erste gesamtdeutsche Bundesdatenschutzgesetz stammt aus dem Jahre 1977.

Erst durch die Diskussionen um die möglicherweise erheblichen Geldstrafen im Rahmen der Einführung der DS-GVO haben viele Notiz vom Thema Datenschutz genommen. Tatsächlich besteht der überwiegende Teil der Pflichten, die nun in der DS-GVO bzw. im BDSG n.F. geregelt werden, bereits seit vielen Jahren. Sie wurden nur noch nie so deutlich und verbindlich formuliert.

3. Datenschutz - Darum kümmere ich mich selbst!

Das können Sie natürlich tun.

Hierbei ist Folgendes zu bedenken.

Datenschutzrecht ist ein sehr komplexes Recht, das ursprünglich aus dem nationalen Verfassungsrecht abgeleitet wurde und inzwischen auf der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beruht. Die DS-GVO stiftet ein einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der gesamten EU. (1) Die Bezeichnung „Grundverordnung“ impliziert bereits, dass die DS-GVO grundlegende Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten vorgibt. Sie enthält jedoch eine Vielzahl an Klauseln die den EU-Mitgliedsstaaten die Einführung ergänzender bzw. spezifizierender Vorschriften gestatten. Der deutsche Gesetzgeber hat hiervon Gebrauch gemacht, ist jedoch nach Meinung vieler Experten (2) dabei im Einzelnen zu weit gegangen. Es ist also davon auszugehen, dass sich in den kommenden Monaten und Jahren im Datenschutzrecht noch vieles ändern wird.

  • Helfrich, Datenschutzrecht, Einführung, 10. Auflage, München 2018.
  • Selmayr/Ehmann, Datenschutz-Grundverordnung, Einführung Rn.  88 ff., 2017.

Im Klartext heißt das: Die Einarbeitung in die Materie Datenschutz erfordert einen hohen Zeitaufwand und die ständige Überwachung neuester Entwicklungen. Wer glaubt, mit dem Lesen von DS-GVO und BDSG n.F. sei es getan, der irrt. Der Datenschutz überschneidet sich mit vielen anderen Regelungen und Gesetzen. Beispielhaft seien hier nur das Betriebsverfassungsgesetz, das Informationsfreiheitsgesetz, das Telekommunikationsgesetz und das Telemediengesetz genannt. Die Frage ist also weniger ob Sie sich fachlich einarbeiten können, sondern vielmehr ob Sie dazu überhaupt die Zeit haben.

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René Kminikowski ist Wirtschaftsjurist und berät Sie mit jahrelanger Berufspraxis in unterschiedlichen Branchen, bei der Begleitung und Steuerung von Betriebsübergängen, der Unternehmensanalyse und der Financial & Commercial Due Diligence. Herr Kminikowski ist zudem zertifizierte Fachkraft für Datenschutz [DEKRA] und unterstützt Unternehmen in allen diesbezüglichen Angelegenheiten.
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