Erbschaftsteuer - Bundesverfassungsgericht greift durch
In einer kurzen Pressemittelung teilte das Bundesverfassungsgericht heute mit, dass sich der erste Senat erneut Ende September mit der Erbschaftsteuer befassen wird. Die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat wurden schriftlich informiert und haben nun erstmal keinen Einfluss auf das weiter Geschehen.
Die Geduld des Gerichts scheint am Ende zu sein, denn auch mehr als eineinhalb Jahre nach der Erklärung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen verfassungswidrig sei, da Firmenerben bei der Übertragung von Unternehmensvermögen besser gestellt werden als Erben von Privatvermögen, hat die Bundesregierung keinen neuen Gesetzentwurf beschließen können. Nach zähen Verhandlungen innerhalb der Koalition, die einen Gesetzentwurf erst kurz nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist (30.06.2016) zur Neuregelung der Erbschaftsteuer zum Ergebnis hatten, blockierte erst kürzlich der Bundesrat die Verabschiedung des Gesetzes und hatte Nachverhandlungen über einzelne Punkte des Entwurfes im Vermittlungsausschuss gefordert.
Bundesverfassungsgericht entscheidet bei Erbschaftsteuer
Nun greift das Gericht also ein und wird sich wiederholt selbst mit diesem Thema befassen. Was genau das zur Folge hat, ist noch unklar. Es wären aber verschiedene Vorgehensweisen vorstellbar. Einerseits wäre die Verordnung einer Übergangsregelung denkbar, was bedeuten würde, dass die alten Regelungen mit wahrscheinlich starken Einschränkungen für Firmenerben weiterhin gelten könnte. Andererseits wäre es auch vorstellbar, dass das Bundesverfassungsgericht die alten Regelungen für nicht mehr anwendbar erklärt, sodass die Erbschaftsteuer bis zu einer tatsächlichen Neuregelung in ihrer jetzigen Form nicht mehr erhoben werden könnte. Tatsächlich könnte das Gericht seine Autorität auch dadurch untermauern, dass es als quasi Ersatzgesetzgeber fungiert und selbst die erforderliche Nachbesserung vornimmt.