Familienstiftung: Verbessert den Unternehmensverkauf
Eigentümer, die ihr Unternehmen an Dritte übertragen wollen, können die Familienstiftung dafür nutzen, die Ergebnisse zu optimieren. Durch die steuerlichen Vorteile wird Vermögen umfassend geschützt. Die erhöhte Liquidität kann in dem klaren und stabilen System der Stiftung generationenübergreifend und sinnstiftend erhalten werden.
Familienstiftung: Instrument zur Vorbereitung des Unternehmensverkaufs
Die Zahl der Unternehmen, die nicht innerhalb der Familie übertragen werden, steigt stetig an. Durchschnittlich sind es rund 50 Prozent, je nach Branche und Region können es auch sechs von zehn oder mehr Betriebe sein, die an Dritte im Rahmen der Nachfolge verkauft werden, sei es an einen Wettbewerber, Lieferanten, Investor oder eine Führungskraft von innen oder außen, die sich mit dem Erwerb den Traum der Selbstständigkeit erfüllen möchte. Diese Entwicklung ist weder generell „richtig“ noch generell „falsch“, sondern jeweils für eine bestimmte Unternehmerfamilie individuell stimmig oder nicht. Entscheidend sind die Ziele der Inhaberfamilie.
Der übliche Weg ist nun, dass der Eigentümer die Anteile an seinem Unternehmen, zumeist in der Form einer GmbH organisiert, an den Käufer veräußert. Dann fallen auf den steuerpflichtigen Anteil (60 Prozent der Verkaufssumme) in der Regel innerhalb des Spitzensteuersatz Steuerschulden in Höhe von 45 Prozent an. Zuzüglich des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer, die hier aus Vereinfachungsgründen außer Betracht bleiben. Will heißen: Der Unternehmensverkauf mit einem Veräußerungsgewinn von zwei Millionen Euro wird steuerlich mit 540.000 Euro belastet – damit bleiben von den zwei Millionen Euro 1,46 Millionen Euro übrig, abzüglich der weiteren Transaktionskosten. Wird diese Liquidität im Privatvermögen angelegt, werden die Erträge wiederum in der privaten Einkommensteuer des Veräußerers belastet. Langfristig wird die Substanz dann noch einmal in der Erbschaftsteuer besteuert. Dieser Zufluss „auf einen Schlag“ und die Besteuerung im Privatmögen sind insbesondere dann wirtschaftlich nicht sinnvoll, wenn die Liquidität aus dem Veräußerungserlös nicht oder nicht in vollem Umfang im Privatvermögen benötigt wird.
Eine Möglichkeit, die sich lohnt: Der Verkauf eines Unternehmens mittels Familienstiftung
Eine Alternative in der Gestaltungsstruktur, die wesentliche fiskalische Vorteile erbringt, ist die Familienstiftung. Diese besondere Art der Stiftung übernimmt die Eigentümerschaft über ein Vermögen und sichert dieses innerhalb einer klaren, stimmigen Struktur. Das Vermögen wird unter dem eigentümerlosen Dach der Stiftung verselbstständigt, denn eine Stiftung gehört nur sich selbst, an ihr bestehen keine vermögenswerten Mitgliedschafts- und Beteiligungsrechte. Normalerweise wird diese eingerichtet, um Vermögenswerte (wie eben unternehmerische Beteiligungen, Immobilien etc.) generationenübergreifend zu erhalten und vor unerwünschtem Verkauf und Zersplitterung zu bewahren.
Zugleich lässt sich die Familienstiftung dafür nutzen, den Unternehmensverkauf vorzubereiten. Dabei überträgt der Eigentümer seine GmbH-Anteile an die Stiftung, die diese (fürs Erste) hält und den Unternehmer und seine Familie über die Gewinne finanziert. Steuerlich ideal ist eine Fortführung unter dem Dach der Stiftung für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Die Geschäftsführung kann in diesem Zeitraum beim angestammten Management verbleiben, also zum Beispiel dem vormaligen geschäftsführenden Gesellschafter. Die Stiftung wird damit zur ‚Eigentümerin‘ des Unternehmens und löst den bisherigen Eigentümer auf der Gesellschafterebene ab.
Warum vereinfacht das die Planung?
In diesem Umfeld kann der Unternehmer seine Gesellschaft nun entwickeln und den Unternehmensverkauf gezielt und strategisch zu planen. Denn: Die Familienstiftung schafft einen sicheren Hafen, um sich und das Unternehmen mit Ruhe und Gelassenheit auf diese externe Übertragung vorzubereiten. In der Satzung der Familienstiftung – dem Herzstück einer jeden stimmigen Stiftungsstruktur – wird festgelegt, wann und in welcher Form die Ertragsquelle veräußert werden soll. Zu den Vorgaben können die zu erzielende Mindestsumme, der Ausschluss bestimmter Käufergruppen, der Erhalt sozialer/gesellschaftlicher Verpflichtungen und andere Parameter mehr zählen, die beim Verkauf zu beachten sind – selbst in dem Fall, dass der Stifter-Unternehmer aus bestimmten Gründen nicht mehr in der Lage ist, den Verkauf selbst zu begleiten. Für den Transaktionsberater haben diese Limitierungen auch Vorteile: Er muss seine Beratungsleistung nicht zersplittern und auf verschiedene Pferde setzen, sondern kann sich konzentriert auf die Suche begeben und ein stabiles Unternehmen aus dem Schoß der Stiftung heraus verkaufen. Immer verbunden mit der Garantie, dass keine Gesellschafterstreitigkeiten oder ähnliches den Verkauf plötzlich erheblich verkomplizieren können.
Steuerliches Ass im Ärmel
Auch aus steuerlicher Sicht profitiert der Unternehmer mittel- und langfristig vom Verkauf über die Familienstiftung. Wir erinnern uns: Privat gehaltene unternehmerische Beteiligungen versteuern beim Verkauf 45 Prozent des steuerpflichtigen Anteils von 60 Prozent. Bei der Familienstiftung beträgt der Steuersatz nur 15 Prozent – und zwar auf den steuerpflichtigen Anteil von fünf Prozent. Um beim Beispiel vom Verkaufspreis von zwei Millionen Euro zu bleiben: Auf den Stifter-Unternehmer kommt in dieser Konstellation eine Steuerlast von 15.000 Euro zu, also eine Ersparnis von 525.000 Euro. Die bestehende Stiftung kann dann weiterhin dafür genutzt werden, das liquide Vermögen sicher zu entwickeln und zu verwalten. Die künftigen Erträge in der Vermögensverwaltung der Stiftung werden mit 15 Prozent Körperschaftsteuer besteuert. Anstelle des privaten Steuersatzes. Zuwendungen aus der Stiftung können dosiert gestaltet werden. Die Förderung der Familienmitglieder erfolgt individuell. Auf der Ebene der Begünstigten werden die Zuwendungen als Kapitalertrag mit 25 Prozent besteuert. Oder gegebenenfalls mit dem günstigeren persönlichen Steuersatz. Auf diese Weise kann „Familieneinkommen“ wirtschaftlich sinnvoll verteilt werden.
Wichtig ist die langfristige Vorbereitung: Die Schaffung einer rechtlich und steuerlich sicheren Stiftungsstruktur nimmt einige Zeit in Anspruch. Und mit Blick auf die durchschnittliche Dauer einer Unternehmenstransaktion von einem Jahr und mehr sollten strategisch denkende Eigentümer im Idealfall sieben bis zehn Jahre vor der geplanten Übertragung an einen Dritten mit der Stiftungserrichtung beginnen. Das verhindert Fehlentscheidungen und sichert die wirklich professionelle Gestaltung ab.