Schutz vor dem Fake President Fraud

Mittelständler müssen sich vor krimineller Masche „Fake President Fraud“ schützen
Wenn mittelständische Unternehmen in eine neue Größenordnung von 50 und mehr Mitarbeitenden hineinwachsen, werden gerade diese Unternehmen für kriminelle Betrüger zu interessanten Opfern. Darauf wies Dr. Herbert Schuster vom Landeskriminalamt Berlin am 16. März 2021 im Rahmen einer Online-Diskussion des Berliner Wirtschaftsgespräche e. V. hin, an der INTAGUS teilnahm. Der Grund dafür liegt einerseits in der finanziellen Attraktivität des Zielunternehmens, das typischerweise Umsätze im zweistelligen Millionenbereich erwirtschaftet. Mit dem Überschreiten dieser Umsatzschwelle sind häufig aber noch Schwachstellen in der Unternehmens-organisation verbunden, insbesondere im Compliance- und Risikomanagement. Das erleichtert Betrügern den sog. „Fake President Fraud“.
Wenn ein falscher Vorstand anruft ....
Dieser kriminelle Trick besteht darin, dass Angehörige der Finanzabteilung den vermeintlichen Anruf ihres Vorstands erhalten, der sich angeblich im Ausland befindet und zum Abschluss eines vorteilhaften Geschäfts dringend eine Überweisung an eine Bank im Ausland benötige. Grund sei ein für die Firma bedeutender Geschäftsabschluss, für den aber kurzfristig eine Anzahlung oder eine Sicherheitsleistung erforderlich sei. In der Regel betont der Anrufer dabei die besondere Wichtigkeit und Dringlichkeit des Sachverhalts und droht sogar mit dem Jobverlust, wenn die Transaktion nicht umgehend erfolge. Weil sich die Betrüger zuvor jeweils akribisch auf ihre Tat vorbereitet und das Zielunternehmen gründlich ausgespäht haben, können sie ihren Ansprechpartnern die falsche Identität glaubhaft vortäuschen. Allein im Berliner Raum, so Dr. Schuster, verursachte solcher „Fake President Fraud“ in jüngerer Zeit einen Schaden von etwa 2 Mio. Euro.
…schützt oft nicht einmal die Versicherung
Kluge Inhaber, die Ihre Firma für einen Unternehmensverkauf vorbereiten wollen, strengen sich aus gutem Grund noch einmal besonders an, um Ihre Gesellschaft in eine für Kaufinteressenten attraktive Größenordnung zu bringen. Damit gehören sie aber eben auch zu jener Zielgruppe, für die sich Kriminelle besonders interessieren. Im Schadensfall ist oft sogar der Versicherungsschutz gefährdet, wenn sich das Unternehmen nachlässigen Risikoschutz vorwerfen lassen muss.
Vorbeugende Maßnahmen sollten daher in regelmäßigen Schulungen der mit Unternehmensfinanzen betrauten Mitarbeiter*innen bestehen, aber auch im sorgsamen Umgang mit internen Unternehmensinformationen, insbesondere Telefonverzeichnissen. Des Weiteren sollte beim Verkauf eines kompletten Unternehmens ebenso eine sorgfältige Prüfung des Käufers erfolgen, ob dieser auch wirklich der ist, für den er oder sie sich ausgibt. Zudem ist das Thema Geldwäsche zu beachten. Hier kann ein erfahrener M&A-Spezialist wie INTAGUS bei unterschiedlichen vorbeugenden Maßnahmen helfen.
Hinweis: Diese Informationen enthalten keine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung und können eine solche auch nicht ersetzen. Falls Sie weitergehende rechtliche oder steuerrechtliche Beratung benötigen, empfehlen wir auf Wunsch gern geeignete Ansprechpartner.