Familienstiftung: Vehikel für das Beteiligungsmanagement
Um ein Beteiligungsportfolio aktiv zu managen, bietet sich für vermögende Familien das Vehikel der Familienstiftung an. Dieses kann als alternative Rechtsform die Rolle eines Family Office beziehungsweise einer Beteiligungsgesellschaft übernehmen, ohne die Kompetenzen dieser Spezialeinrichtung zu ersetzen.
Gerade sehr vermögende Familien vertrauen ihre Vermögensangelegenheiten Family Offices an. Das geschätzte Anlagevolumen der deutschen Family Offices summiert sich nach Hochrechnungen der Unternehmensberatung Boston Consulting auf mehr als 180 Milliarden Euro. Meist wird das Family Office nach dem Verkauf des Familienunternehmens eingerichtet, um die neu erworbenen Vermögenswerte professionell zu steuern. Neben der Steigerung der Effizienz geht es dabei oftmals auch um eine zeitliche Entlastung der Vermögensinhaber, die sich nicht als eigener Finanzchef betätigen wollen.
Kleine und mittlere Unternehmen: 50.000 Transaktionen jährlich
Eine typische Tätigkeit eines Family Office ist das Beteiligungsmanagement. Gerade (ehemalige) mittelständische Unternehmer, die ihr Vermögen durch ihr Unternehmen und/oder einen späteren Verkauf erworben haben, setzen vielfach auf Beteiligen, um ihre liquiden Vermögenswerte zu allokieren, zu schützen und zu entwickeln. Der deutsche Beteiligungsmarkt zeigt sich dementsprechend weiterhin stark, da neben Family Offices und anderen Privatinvestoren natürlich auch viele Strategen und Finanzinvestoren bei Beteiligungen und Transaktionen aktiv sind: Gemäß des Institute of Merger, Acquisitions and Alliances (IMAA) belief sich das Volumen der Unternehmensübernahmen in Deutschland im Jahr 2018 auf etwa 128,4 Milliarden Euro. Und laut einer Studie der internationalen Investmentbank JP Morgan gab es im vergangenen Jahr insgesamt 461 Fusionen und Übernahmen im mehrstelligen Millionenbereich, während Experten von ungefähr 50.000 Unternehmensverkäufen pro Jahr ausgehen, an denen kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind.
Familienstiftung mit umfassendes Schutzmechanismen
Für Family Offices und zu privaten Zwecken geführte Beteiligungsgesellschaften kann sich die Errichtung einer Familienstiftung (beziehungsweise die Errichtung mehrerer Familienstiftungen) anbieten. Die Familienstiftung stellt umfassende Schutzmechanismen für eingebrachte Vermögenswerte zur Verfügung und verhindert die Zersplitterung und sonstige Schädigungen eines Familien- und Unternehmensvermögens. Das Besondere: Die Familienstiftung ist zwar als Einrichtung für die Ewigkeit gedacht. Aber die Familienstiftung basiert zugleich auf einer Stiftungssatzung, die so gestaltet sein kann, dass sie dynamischen Veränderungen in Familie, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Rechnung trägt.
Der Vorteil: Die Familienstiftung kann die Rolle eines Family Office beziehungsweise einer Beteiligungsgesellschaft übernehmen und damit eine der herkömmlichen Rechtsformen (ob Personen- oder Kapitalgesellschaft) ersetzen – die Kompetenzen der bisher Beteiligten Family Officer, Private Equity-Manager, M&A-Berater und Co. bleiben davon unberührt und weiterhin absolut notwendig. Die Familienstiftung kann als Organisationseinheit den gesamten Vermögensschutz übernehmen und die Struktur für alle Fragen rund um die Weiterentwicklung bieten, sei es das Wertpapier- oder Beteiligungs-Controlling, seien es Immobilien- und Unternehmenstransaktionen oder unternehmerische Wachstumsprozesse. Alle diese Bereiche können darüber abgebildet werden. Zudem ist das Management liquider Mittel über die Familienstiftung möglich, da die Ausschüttung der Erträge über die Stiftung ganz anders gestaltet werden kann als in allen anderen üblichen Konstellationen.
Interessante einkommenssteuerlichen Vorteile
Das ist ganz wesentlich beim professionellen Beteiligungsmanagement. Denn Ziel von Beteiligungen ist natürlich, damit Gewinne zu erzielen und Ausschüttungen zu realisieren. Und diese müssen wiederum verwaltet werden, entweder eben in Form eines liquiden Vermögensmanagements oder über eine Reinvestition in eine (neue) Beteiligung, um wiederum neue Rendite zu erwirtschaften. Es bestehen dabei interessante einkommenssteuerlichen Vorteile bei der Behandlung der Erträge, die je nach Form in der Vermögensverwaltung der Stiftung nur der Körperschaftsteuer und bei Auszahlung von Zuwendungen der Kapitalertragsteuer unterliegen, aber nicht dem individuellen Steuersatz der Empfänger.
Familienstiftung als Investorin
Solche Vorteile schaffen Familienstiftungen auch beim Umgang mit unternehmerischen Beteiligungen. GmbH-Beteiligungen lassen sich de facto steuerfrei aus der Vermögensverwaltung der Stiftung verkaufen. So fällt beispielsweise bei einem Veräußerungsgewinn von acht Millionen bei einem Verkauf aus der Familienstiftung heraus eine Steuerlast von 60.000 Euro an; bei einer Veräußerung aus dem Privatvermögen sind es mehr als 2,1 Millionen Euro. Das liegt an dem wesentlich reduzierten steuerpflichtigen Anteil des Gewinns, der dann auch noch einem niedrigeren Steuersatz unterliegt. Der Mehrwert wird unmittelbar deutlich. Gerade Vermögenseigentümer mit einer höheren Umschlagsgeschwindigkeit bei ihren Beteiligungen können von der Familienstiftung profitieren. Kurz gesagt erwirbt und verkauft die Familienstiftung die Beteiligungen als Investorin, anstatt dass diese aus dem Privatvermögen gehalten und veräußert werden.
Durch diese Merkmale lässt sich die Familienstiftung sehr gut als „Zwischenebene“ einziehen, um die Beteiligungen aus dem Privatvermögen herauszulösen, aber eine unmittelbare Steuerung dauerhaft zu ermöglichen. Verfügen, aber nicht besitzen, ist das Motto dahinter, denn die Gewinne der Stiftung können nach dem Willen des Stifters frei an die Begünstigten verteilt werden. Daher lässt sich die Familienstiftung sehr gut als alternative Rechtsform für ein Family Office oder eine privat gehaltene Beteiligungsgesellschaft nutzen und kann sogar, mit etwas zeitlichem Vorlauf, allein zu dem Zweck gegründet werden, dass späterhin darüber das Beteiligungsmanagement abgewickelt wird.