Unternehmenskauf: Altersvorsorgeverträge prüfen!

Unternehmenskauf Altersvorsorge Check

Da die Direktversicherung als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge weit verbreitet ist, sitzen viele Unternehmen auf hohen Beständen an Versicherungsverträgen. Diese sind unter gewissen Voraussetzungen rückabwickelbar, wodurch ein Unternehmenskäufer die Möglichkeit hat, die betrieblichen Altersvorsorge neu zu strukturieren und erhebliche finanzielle Mehrwerte zu schaffen.

Nach einem Unternehmenskauf verändert sich vieles. Entweder es kommt ein neuer Betrieb hinzu, oder aber ein Käufer hat mit der Übernahme den Schritt in die Selbstständigkeit verwirklicht. Doch eines eint alle Käuferschichten, vom Finanzinvestor über den Wettbewerber bis hin zum leitenden Angestellten: Die schnelle und stabile Refinanzierung des Erwerbs beziehungsweise die Generierung unternehmerischer Rendite steht im Fokus, damit sich der Kauf finanziell optimal gestalten lässt; und das bei größtmöglicher Sicherheit. Eine Möglichkeit, die vielen (angehenden) Unternehmern gar nicht bekannt ist, ist die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, wie sie in vielen Unternehmen in Form der betrieblichen Altersvorsorge vorhanden sind.

Achtung beim Unternehmenskauf: Arbeitgeber droht Ausfallhaftung bei der Entgeltumwandlung

Da die Direktversicherung über das Instrument der Entgeltumwandlung weit verbreitet ist (und schon immer war), sitzen viele Unternehmen auf hohen Beständen an Versicherungsverträgen. Das Problem: Viele dieser Verträge sind inflexibel, teuer und unrentabel, und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer würden sie am liebsten loswerden. Ein weiteres Problem: Das Unternehmen steht zu jedem Zeitpunkt dafür ein, dass in etwa die Summe der einbezahlten Beiträge in der betrieblichen Versorgungskasse vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, steht der Arbeitgeber in der Ausfallhaftung bei der Entgeltumwandlung. Hat ein Arbeitgeber über fünf Jahre 6000 Euro in eine Direktversicherung eingezahlt, sind aber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur 1000 Euro verfügbar – etwa wegen einer ungünstigen Art der Vermögensverwaltung und hoher Produktkosten –, muss das Unternehmen für die Differenz aufkommen. Passiert das bei mehreren Mitarbeitern, hört der Spaß schnell auf. Und wer sich den Markt anschaut, weiß zum einen, dass die Fluktuation bei Mitarbeitern hoch ist, und zum anderen, dass die Ergebnisse zahlreicher Versicherungsverträge nach Kosten und Inflation gen Null tendieren oder in schlechten Jahren sogar darunterliegen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen: Widerrufsfrist läuft endlos

Unternehmenskäufer können also vom sogenannten Widerrufs-Joker profitieren, den der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof ihnen in die Hand gegeben hat. Der EuGH hatte seinerzeit entschieden, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Lebensversicherungsverträgen gegen die europäischen Richtlinien verstoßen und somit ein unendliches Widerrufsrecht gilt. Durch diese vertraglichen Formfehler kann in vielen Fällen das Widerspruchsrecht des Kunden, das bei einer einwandfreien Vertragsgestaltung nach 14 Tagen endet, zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Das hat bei diesen Altverträgen zur Folge, dass sie auch heute widerrufen werden können, da das Widerrufsrecht niemals endet. Dies gilt sogar für bereits gekündigte, beitragsfreigestellte und ausgelaufene Verträge.

Mehrere hundert Urteile des Bundesgerichtshofs haben die EuGH-Entscheidung für Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen dem 21. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden beziehungsweise ihren Versicherungsbeginn haben, konkretisiert: Laut der Allianz-Versicherung sind bis zu 100 Millionen Verträge am Markt (entspricht ca. 400 Milliarden Euro an eingezahlten Beiträgen), die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, fehlerhaft.

Mit Blick auf die betriebliche Altersvorsorge bedeutet das: Es sind unter gewissen Voraussetzungen auch betriebliche Altersvorsorgeverträge rückabwickelbar. Dies sollte im Rahmen der Übernahme, vielleicht sogar bereits bei der Due Diligence vor dem Kauf, durch einen erfahrenen Partner überprüft werden. Dann herrscht schnell Klarheit über die Möglichkeiten und die zu erwartenden Rückflüsse. Das ist sehr wichtig, denn es sind natürlich nicht alle Verträge schlecht und können durchaus weiterlaufen, wenn sie einer Überprüfung standhalten.

Hohe Bearbeitungsqualität und -quantität durch standardisierte Prozesse

Eine Rückabwicklung von vielen Verträgen ist ohne die Unterstützung von Technologie nur schwer darstellbar, weshalb sich einige Dienstleister in diesem Segment ein Alleinstellungsmerkmal geschaffen haben. Spezialisierte Dienstleister zeichnen sich nämlich genau dadurch aus, dass sie die Rückabwicklung mit Hilfe von Legal Technology (Legal Tech) anbieten, sodass auf den Widerruf spezialisierte Kooperationsanwälte durch den Einsatz von Software unterstützt werden und dabei konsequent eine hohe Bearbeitungsqualität und -quantität gewährleisten können. Durch Legal Tech werden Antragsprüfungen und Berechnungen sehr effizient und nahezu automatisiert vorgenommen. Selbstverständlich stehen gezielt neben der Technologie auch Experten und Rechtsanwälte zur Verfügung, sodass die ggf. später notwendige Auseinandersetzung mit einer Bank oder Versicherung auch adäquat und qualitativ hochwertig vollzogen werden kann. Das ist auch nötig, denn Gesellschaften stimmen Widerrufen nicht freiwillig zu, sondern ziehen zur Abwehr der Ansprüche oft auch vor Gericht. Dann muss sichergestellt werden, dass dieser Prozess auch zu gewinnen ist.

Wichtig ist: Das Geld nach Widerruf und Rückabwicklung dürfen Unternehmen nicht einfach einkassieren. Sie sind verpflichtet, auch weiterhin für die Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Aber sie haben die Chance, in dem Zuge die Art und Weise des Durchführungsweges der betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen durch einen Experten prüfen lassen, um durch Anpassungen der Struktur die Unternehmensliquidität deutlich zu erhöhen, sich selbst vor Haftungsforderungen abzusichern und den Mitarbeitern weitere Mehrwerte zu bieten (siehe auch Unternehmenskasse als Mehrwert für den Käufer).

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Chief Sales Officer | helpcheck GmbH
Dennis Potreck ist Chief Sales Officer der helpcheck GmbH aus Düsseldorf (www.helpcheck.de/partner). Das Legal Tech-Unternehmen hat sich auf den Widerruf und die Rückabwicklung unrentabler Lebens- und Rentenversicherungen spezialisiert, setzt auf eine vollständig digitale Prüfung der Verträge und bietet zusätzlich eine eigene Plattform für Finanzdienstleister, die von einem spezialisierten Team betreut werden. Ebenso berät helpcheck Unternehmenskäufer und Unternehmensverkäufer bei der Prüfung und Rückabwicklung unrentabler bAV-Verträge.
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Bei helpcheck handelt es sich um ein Legal Tech Unternehmen mit Firmensitz in Düsseldorf. Das Unternehmen hilft Versicherten, ihre Rechte gegenüber den Versicherungsgesellschaften durchzusetzen. In den Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, befinden sich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Daher können die Versicherungsnehmer die Unterlagen bei helpcheck hochladen und überprüfen lassen, ob sie sich für einen Widerspruch eignen. Das gilt auch für bereits gekündigte und abgelaufene Policen. Helpcheck setzt die Ansprüche der Kunden auf Rückzahlung der Beiträge zuzüglich Zinsen durch. Im Erfolgsfall erhält helpcheck eine Provision, ansonsten ist der Service kostenlos.

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    Dennis Potreck ist Chief Sales Officer der helpcheck GmbH aus Düsseldorf (www.helpcheck.de/partner). Das Legal Tech-Unternehmen hat sich auf den Widerruf und die Rückabwicklung unrentabler Lebens- und Rentenversicherungen spezialisiert, setzt auf eine vollständig digitale Prüfung der Verträge und bietet zusätzlich eine eigene Plattform für Finanzdienstleister, die von einem spezialisierten Team betreut werden. Ebenso berät helpcheck Unternehmenskäufer und Unternehmensverkäufer bei der Prüfung und Rückabwicklung unrentabler bAV-Verträge.

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