Der unterschätzte demographische Wandel

Demographische Wandel trifft die Unternehmensnachfolge

Mit den Landtags- und landesweiten Kommunalwahlen in zehn Bundesländern und der Bundestagswahl wird in diesem Jahr über die politischen Weichenstellungen für Deutschland bis weit in die Mitte des Jahrzehnts entschieden. Die dafür vorgelegten Programme der Parteien versprühen Zukunftsoptimismus und versprechen die Finanzierbarkeit der vielfältigsten Wünsche. Die nüchterne Betrachtung eines grundlegenden wirtschaftlichen Trends, nämlich der Demographie, verpasst den Begehrlichkeiten hingegen einen deutlichen Dämpfer. Das betrifft insbesondere die Bundesländer Baden-Württemberg und Berlin, in denen dieses Jahr gewählt wird. 

Wahltermine 2021 (Quelle: Wikipedia)

Demographischer Wandel beeinflusst indirekt künftige Wahlen

Dort verengen sich die finanziellen Spielräume der Landeshaushalte aufgrund der zunehmenden Versorgungslasten für die Staatsbediensteten. Nach einer Analyse der diz AG (Berlin: 2019; Baden-Württemberg 2020) sind die tatsächlichen Ausgaben für Beamte und Angestellte im Ruhestand am Neckar und an der Spree doppelt so hoch wie von den Landesregierungen offiziell veranschlagt wird. Das bringt die Landeshaushalte zwar nicht in eine Schieflage, aber die kontinuierlich steigenden Versorgungsaufwendungen zehren die aufgrund von Wirtschaftswachstum zu erwartenden Steuermehreinnahmen weitgehend auf.

Mehr Nachfolger als Start-ups

Zudem werden wirtschaftsstrukturelle Probleme akut, die sich aus der Alterung der Haushalte und der Nachfolgeproblematik bei mittelständischen Unternehmen ergeben.  Denn während sich Wirtschaftsförderer hoffnungsfroh um die Förderung von Start-ups kümmern, gibt es bundesweit inzwischen mehr finanzierungsbedürftige Unternehmensnachfolgen als Existenz-Neugründungen. Der Studie „Nachfolgemonitor 2019“ zufolge, an der INTAGUS-Geschäftsführer Prof. Dr. Holger Wassermann als Herausgeber mitgewirkt hat, gibt es dabei in Baden-Württemberg ein ganz besonderes Problem: Die Unternehmer in diesem Bundesland halten überdurchschnittlich lang an der Führerschaft ihrer mittelständischen Unternehmen fest. Im Landesdurchschnitt sind fast ein Drittel der übergebenden Unternehmer 60 Jahre alt oder älter. In zehn Landkreisen liegt dieser Altersdurchschnitt sogar deutlich über 60%. Das bremst tendenziell das Innovationsgeschehen, weil ältere Unternehmer notwendige Neuerungen wie die Digitalisierung häufig lieber einem Nachfolger überlassen möchten, Zusätzlich, so stellt der Nachfolgemonitor fest, „sinkt die Bereitschaft von potenziellen Übernehmerinnen und Übernehmern, Zeit und Geld in ggfs. zukünftig gefährdete Geschäftsmodelle zu investieren. Zusammen mit dem massiven technologischen Wandel, der sich in der strukturbestimmenden Automobilindustrie vollzieht, ist dies ein bedenklicher Sachverhalt.

In den ostdeutschen Ländern spielen die Versorgungslasten bis in die 2030er Jahre noch eine geringere Rolle. Dafür verlangt die Altersstruktur der Unternehmen „im Osten“ eine umso größere Aufmerksamkeit. Dort nämlich wurden die meisten privaten Unternehmen in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung gegründet, überwiegend von bereits etwas älteren, berufserfahrenen Personen.  Gut dreißig Jahre danach stehen damit jetzt besonders viele Unternehmen zur gleichen Zeit vor der Problematik, entweder einen Nachfolgenden zu finden oder die Firma zu schließen.

Notstand am Arbeitsmarkt

Generell erfordern alternde Gesellschaften höhere Ausgaben für das Gesundheitswesen und die Pflege. Das belastet unter den öffentlichen Haushalten vor allem die Kommunen. Die Einkommen der privaten Haushalte geraten durch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung unter Druck. Eine 2019 veröffentlichte Studie des Wissenschaftlichen Instituts des Verbands der Privaten Krankenversicherung (WIP) rechnet zum Beispiel mit einer kontinuierlichen Steigerung des Beitragssatzes in 2017 von 2,85% des Bruttoeinkommens auf 5,2% in 2030.  Trotzdem werden die benötigten Pflegekräfte fehlen. Landkreise wie der badische Ortenaukreis feilen inzwischen schon einem „Notstandsplan“ für die Pflegeversorgung. Die Problemlösung krankt an einer auf der Bundesebene verfehlten Migrationspolitik für die Einwanderung von Pflegefachkräften. In den 1960er Jahren wurde das in Westdeutschland schon damals akute Problem durch die Anwerbung koreanischer Pflegerinnen und Pfleger gelöst. Heute wird selbst eine maßvolle Einwanderung, die in den Herkunftsländern keinen Kahlschlag in deren Gesundwesen hinterlässt, durch eine vom Bundesarbeitsministerium selbst gewählte unnötige „Übererfüllung“ von Normen der Weltgesundheitsorganisation verhindert.

Der Fachkräftemangel betrifft natürlich nicht nur die Pflege. Nach einer Untersuchung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young („Mittelstandsbarometer 2017“) ging den mittelständischen Unternehmen in Deutschland schon 2016 ein Umsatz von 50 Mrd. € verloren, weil die Fachkräfte für die Erfüllung der entsprechenden Aufträge fehlten. Auch im jüngsten E&Y- Mittelstandsbarometer 2020 bezeichnen die meisten der befragten Mittelständler (56%) den Fachkräftemangel als ihre Hauptsorge.

Wenn zusammen mit einem Unternehmensgründer gleichzeitig auch ältere Leistungsträger in den Ruhestand gehen, verschärft sich die Nachfolgeproblematik. Zur Unternehmenssicherung gehört daher mit zunehmender Dringlichkeit auch eine vorausschauende Personalbedarfsplanung und Rekrutierung.

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Regionen driften auseinander

Jährlich werden inzwischen über 400 Milliarden Euro von einer Generation an die nächste vererbt.  Damit stellt sich gesellschaftlich das Problem der Vermögensungleichheit mit zunehmender Schärfe. Der unmittelbare ökonomische Effekt betrifft aber die Immobilienmärkte. Der größte Teil dieser Erbschaften besteht nämlich aus Immobilienvermögen, insbesondere im Land der „Häusle-Bauer.“ Die längere Lebenserwartung hat dazu geführt, dass die meisten Erben auch bereits in der Lebensmitte stehen und beruflich etabliert sind, oft an anderen Orten als die verstorbenen Eltern. Wenn für die hinterlassene Immobilie keine persönliche Verwendung besteht, kommt es zu einer steigenden Zahl erbschaftsbedingter Verkäufe. Mit steigendem Angebot wird der Preistrend für Ein- und Zweifamilienhäuser ungewisser. Währenddessen müssen sich die Bundesländer bis 2025 für eine Variante der Ende 2019 verabschiedeten Grundsteuerreform entscheiden. Bisher hat nur Baden-Württemberg ein solches Landesgesetz verabschiedet. Danach ist für die Höhe der Steuer unter anderem der aus Marktpreisen errechnete Bodenwert und ein kommunaler Hebesatz maßgeblich. Aus Kaufpreissammlungen errechnete Marktwerte hinken der tatsächlichen Wertentwicklung aber immer zeitlich hinterher. Und die unter Ausgabendruck stehenden Kommunen haben einen nachvollziehbaren Grund dafür, von höheren Hebesätzen Gebrauch zu machen. Damit bekommt die Grundsteuer den preistreibenden Effekt einer regional differenzierten Vermögenssteuer, die tendenziell auf einer falschen Preisbasis fußt. Im Zusammenwirken aller Einflussfaktoren dürfte es für Mieter, Wohnungseigentümer in Bundesländern mit vergleichbaren Grundsteuermodellen vermutlich zu regional recht unterschiedlichen und schwer vorhersehbaren Entwicklungen am Immobilienmarkt kommen. Die Einflussfaktoren können sich gegenseitig aufheben, aber auch verstärken und somit regionale Unterschiede vergrößern. Das kann sich dann auch wieder in ganz unterschiedlicher Weise auf die Unternehmensnachfolge auswirken. Bisher kommen laut Nachfolgemonitor oft rund zwei Drittel der Nachfolger aus demselben Landkreis. Nachfolgeinteressierte, regionale Wirtschafsförderer und kommunale Entscheider sollten daher verstärkt über die ihre Kreisgrenzen hinausdenken.

Hinweis: Diese Informationen enthalten keine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung und können eine solche auch nicht ersetzen. Falls Sie weitergehende rechtliche oder steuerrechtliche Beratung benötigen, empfehlen wir auf Wunsch gern geeignete Ansprechpartner.

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Leiter Unternehmenskommunikation und Volkswirtschaft | INTAGUS GmbH
Diplom-Volkswirt Leander L. Hollweg ist in der INTAGUS GmbH für die Unternehmenskommunikation und die volkswirtschaftliche Marktbeobachtung zuständig. Durch seine langjährige Expertise als Wirtschaftsjournalist hat er ein praxisnahes Verständnis für die verschiedensten Branchen. Er verantwortete zudem die Unternehmenskommunikation großer Finanzunternehmen und hat auch selbst Unternehmen gegründet und geleitet. Als aktives Mitglied im Wirtschaftsrat Deutschland und in mehreren „Think Tanks“ berät er politische und wirtschaftliche Entscheider, aktuell etwa im Rahmen des renommieren CEPS Center for European Policy Studies, zur Ausgestaltung des europäischen „Green Deals“. Da die interne und externe Kommunikation bei Unternehmensnachfolgen eine entscheidende Rolle spielt, ergänzt die Kompetenz von Leander Hollweg das Beratungsprofil der INTAGUS GmbH in einem zunehmend wichtigeren Bereich.
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