Nachfolgeregelung: Das sollten Sie beachten

Die Nachfolgeregelung und was Sie beachten sollten

Die Unternehmensnachfolge unterliegt bestimmten Voraussetzungen und umfasst nicht selten einen umfangreichen Nachfolgeprozess. Unternehmensnachfolgen haben unterschiedliche Gründe und vielfältige Varianten. Bei der Übergabe eines Unternehmens gibt es für Abgeber und Übernehmer viele Hürden. In Familienunternehmen kommt durch die familiäre Bindung an das Unternehmen außerdem die emotionale Komponente hinzu.

Was bedeutet Nachfolgeregelung?

Unter einer Nachfolgeregelung versteht man die Übertragung des Eigentums und der Leitungsmacht des bestehenden Unternehmens an eine andere dritte Person. Diese kann ein Familienmitglied, ein Mitarbeiter oder ein externer Nachfolger sein.

Eine Unternehmensnachfolge kann zudem als eine Art der Existenzgründung bezeichnet werden, insbesondere aus Sicht des Nachfolgers, und kann z. B. durch einen Unternehmenskauf, eine Schenkung oder durch eine Erbschaft erfolgen.

Gründe für die Unternehmensübergabe

Eine Unternehmensnachfolge wird in erster Linie durch den ausscheidenden Unternehmer eingeleitet. Dabei bewegt häufig das eigene Alter den Unternehmer dazu, eine Nachfolgeregelung anzugehen. Mit zunehmendem Alter steigt aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Unternehmensnachfolge nicht in erster Linie durch das Alter angestoßen, sondern durch Unfall, Krankheit oder den plötzlichen Tod erzwungen wird.

Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Gründe, wie Interessensverschiebungen oder wirtschaftliche Situationen, die zu einer Unternehmensnachfolge führen können.

Die genannten Ursachen der Unternehmensnachfolgen sollten insbesondere dahingehend unterschieden werden, ob sie erwartet oder unerwartet eintreten. Eine unerwartete Unternehmensnachfolge birgt gegenüber einer erwarteten erhebliche Nachteile. So nimmt das Unternehmen bei fehlendem Notfallplan durch die kurzzeitig auftretende Führungslosigkeit erheblich Schaden. Ein diesbezüglicher Notfallplan könnte u.a. regeln, wer welche Aufgaben übernimmt und wer die Entscheidungsfähigkeit besitzen soll, um die Geschäfte weiterzuführen. Hierfür gibt es von den IHKs den eigens entworfenen Notfallkoffer, mit vielen Informationen und Tipps für derartige Notfallsituationen. Tritt ein Notfall ein und der Unternehmen kann unerwartet die Geschäfte selbst nicht fortführen, ist auch eine gezielte Einarbeitung des Nachfolgers im Rahmen einer gleitenden Führungsübertragung nicht möglich.

Nachfolgeregelung?

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Varianten der Nachfolgeregelung

  1. Kauf eines Betriebes durch Unternehmensnachfolger

Beim Kauf eines Betriebes übernimmt der Unternehmensnachfolger das Eigentum des Unternehmers mit allen Wirtschaftsgütern, Forderungen und Verbindlichkeiten (Share-Deal). Auch können lediglich Unternehmensteile oder einzelne Wirtschaftsgüter – wie z.B. ein Warenlager – übernommen werden (Asset-Deal).

Soll der Kauf des vollständigen Betriebes erfolgen, gibt es verschiedene Arten, wie der Betrieb erworben werden kann: Beim Kauf gegen Einmalzahlung wird das Unternehmen gegen eine einmalige Zahlung vom Nachfolger erworben. Dieser erhält im Anschluss an die Übertragung eine sofortige Verfügungsgewalt.

Nachteilig hieran ist die Tatsache, dass ein einmal vereinbarter Kaufpreis nur schwer oder gar nicht korrigiert werden kann. Eine andere Variation ist der Kauf gegen wiederkehrende Leistungen. Hierbei wird der Kaufpreis nicht auf einmal gezahlt, sondern z. B. in Raten über einen festgelegten Zeitraum. Bei Nachfolgern und Käufern beliebst ist die Kaufpreismodalität bestehend aus Einmalzahlung und ertragsabhängiger Zahlung. So erhält der Unternehmen auch noch nach dem Verkauf einen Teil des Kaufpreises, was allerdings an zu erreichende Ziele gebunden ist.

  1. Familieninterne Nachfolgeregelung

Laut einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn werden rund die Hälfte der zur Unternehmensnachfolge anstehenden Betriebe im Rahmen einer familieninternen Nachfolgeregelung an Familienmitglieder übergeben.

Dabei unterscheidet man zwischen der vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung), bei der der Unternehmer zu Lebzeiten den Betrieb vollständig einem Erben überträgt, und der schrittweisen Übergabe durch eine Unternehmensgründung in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft.

  1. Pacht oder Miete durch Unternehmensnachfolger

Diese eher selten vorkommende Variante der Betriebsübernahme findet Anwendung, wenn der Unternehmer nicht mehr als Geschäftsführer seines Betriebes tätig sein möchte, aber diesen noch nicht verkaufen kann. Bei dieser Art der Unternehmensnachfolge ist zu beachten, dass der neue Unternehmer keinen Gesamtpreis finanzieren muss, da das Unternehmen nicht in seinen Besitz übergeht. Stattdessen wird ihm der Betrieb inklusive Betriebseinrichtungen und Maschinen gegen monatliche Zahlungen (Miete) zur Verfügung gestellt.

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Was sollte bei einer Nachfolgeregelung beachtet werden?

Fehlervermeidung gehört zur erfolgreichen Planung dazu. Auch im Bereich Nachfolgeregelung. Welche Fehler sollten bei der Nachfolgeplanung unbedingt vermieden werden?

  1. Die eigenen Rahmenbedingungen sind unbekannt

Die eigenen Unternehmensdaten sollten bekannt sein: Welche Geschäftsfelder sind profitabel? Ist das Geschäftsmodell übergabefähig? Wie ist die Personalsituation und Unternehmensorganisation? Kann sich das Unternehmen im Wettbewerb behaupten?

  1. Der Käufer ist unbekannt

Warum passt mein Bestand/Unternehmen in die Strategie des möglichen Käufers? Welche Ertragserwartung hat der Käufer? Häufig ist den Verkäufern nicht klar, über welche finanziellen Mittel und über welchen Ruf der mögliche Käufer verfügt. Das schwächt die eigene Position bei selbst geführten Verhandlungen und birgt gerade bei Ratenzahlungen unkalkulierbare Risiken.

  1. Zu spät beginnen

Ist die Rechtsform des Unternehmens geeignet, um übergeben zu werden? Sind steuerliche, juristische und organisatorische Aspekte berücksichtigt? Kommt eine Umwandlung des Unternehmens in Frage, muss dafür Zeit eingeplant werden.

Sind weitere Maßnahmen nötig, etwa eine Modernisierung der IT-Struktur, das Aktualisieren von Datenschutzvereinbarungen oder Vollmachten, muss auch dafür ausreichend Zeit eingeplant werden. Nicht zuletzt ist auch damit zu rechnen, dass die Käufer-Suche und Verhandlungen ebenfalls sehr zeitintensiv sind. Für die Vorbereitung einer Nachfolgeregelung sollte daher genügend Zeit eingeplant werden.

  1. Eine unrealistische Erwartungshaltung

Warten Sie auf das richtige Angebot? Suchen Sie die Perfektion von sich selbst? Können Sie damit umgehen, wenn Ihr Nachfolger andere unternehmerische Entscheidungen trifft, als Sie es tun würden? Haben Sie selbst realistische Kaufpreiserwartungen? Daran sind schon einige Übergaben gescheitert. Auch die Einschätzung des eigenen Unternehmenswerts fällt häufig zu niedrig aus. Gerade das Thema Unternehmensbewertung sollte in professionelle Hände gegeben werden, damit man mit nicht zu hohen Erwartungen in einen Nachfolgeprozess geht.

  1. Die Risiken unterschätzen

Neben den eigenen Lebensrisiken und den Risiken, die das Geschäftsmodell birgt, werden gerade bei Vereinbarungen mit Kunden oder Lieferungen die darauf resultierenden Marktrisiken unterschätzt. im Einzelfall muss geprüft werden, ob eine langfristige oder kurzfristige Vereinbarung vorteilhafter ist. Im Beispiel von Kunden oder Vertriebskanälen kann eine langfristige Vereinbarung mit nur einem oder wenigen Kunden, die den größten Umsatz machen, aus Sicht eines Nachfolgers als Risiko einschätzt werden. Dies würde in die Kaufpreisverhandlungen für den Verkäufer nachteilig einfließen.

Hinweis: Diese Informationen enthalten keine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung und können eine solche auch nicht ersetzen. Falls Sie weitergehende rechtliche oder steuerrechtliche Beratung benötigen, empfehlen wir auf Wunsch gern geeignete Ansprechpartner.

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Geschäftsführender Gesellschafter | INTAGUS GmbH
Geschäftsführender Gesellschafter von INTAGUS, zertifizierter Berater für Unternehmensnachfolge und hält eine Zertifizierung als Berater für M&A Transaktionen. Nach persönlichen Nachfolgeerfahrungen im eigenen Familienunternehmen berät er Sie u.a. in den Bereichen Unternehmensverkauf, Nachfolge, Strategischer Zukauf, M&A-Prozessmanagement und Verhandlungsführung.
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INTAGUS ist eine auf Unternehmenstransaktionen spezialisierte Beratungsgesellschaft. Mit weitreichendem Erfahrungsschatz entwickelt INTAGUS individuell abgestimmte Nachfolgelösungen und unterstützt Firmeninhaber professionell bei Unternehmenskäufen und -verkäufen.

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