Notfallplanung für unerwartete Nachfolge im Mittelstand

Eine betriebliche Notfallplanung sollte externe Berater und aktive Interimsmanager als Feuerlöscher für die dringendsten Aufgaben der Zukunftssicherung vorsehen.

Rund zehn Prozent aller Unternehmensverkäufe werden durch Unfälle oder den Tod der Inhaber ausgelöst. Über die nötigen Notfallregelungen im Rahmen des betrieblichen Risikomanagements diskutierten am 25.03.2021 Dr. Benno Packi, Prof. Dr. Holger Wassermann und Wolf Wilder in ihrer regelmäßigen Diskussionsrunde. Alle drei sind offizielle Nachfolgeexperten des BVMW Bundesverband Mittelständische Wirtschaft.

Dabei wies Prof. Wassermann, Geschäftsführer der INTAGUS GmbH, darauf hin, dass sich die Risikolage durch die Corona-Krise massiv verschärft hat: „Zwischen der Ansteckung mit dem COVID19-Virus und dem möglichen Versterben eines Patienten liegen im Durchschnitt nur 13 Tage. Anders als bei anderen ernsthaften Krankheiten ist dies ein sehr kurzer Zeitraum, der den Hinterbliebenen kaum Spielraum für eine angemessene unternehmerische Reaktion lässt.“

Rechtsanwalt Dr. Packi betonte praktische Aspekte: „Eine der wichtigsten Maßnahmen ist, dass Kontovollmachten bei der Hausbank hinterlegt sind. Wenn die Vollmachten erst geprüft werden müssen, kann unter Umständen für längere Zeit nicht über die Firmenkonten verfügt werden.“

Nachfolgebegleiter Wilder empfahl, überhaupt erst einmal zu klären, was im Notfall geregelt sein soll: „Geht es vor allem um kurzfristige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des operativen Betriebs? Oder will der Unternehmer die Rolle der Erben bestimmen?“

Nofallplanung: Vom Notfallkoffer zum Plan B

Alle genannten Aspekte sprechen für eine weitsichtige unternehmerische Notfallplanung, die als „Notfallkoffer“ an geeigneter Stelle hinterlegt wird. Kostenfreie Publikationen wie sie etwa von den Industrie- und Handelskammern publiziert werden, geben dafür wertvolle allgemeine Hinweise. Darauf hatten wir schon in unserem Blogbeitrag vom 21.06.2017 aufmerksam gemacht. Wichtig ist allerdings auch, die Notfallpläne in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Es kann sonst zum Beispiel geschehen, dass Vollmachten für leitende Mitarbeiter ausgestellt wurden, die das Unternehmen aber zwischenzeitlich längst verlassen haben, während das aktuelle Führungsteam handlungsunfähig ist. Für die individuelle Situation bleibt ein professioneller externer Berater dennoch meist unentbehrlich, denn, so Professor Dr. Wassermann: „Im Notfall braucht ein Unternehmen einen kompletten Plan B. Dafür reicht der Notfallkoffer nicht. Es muss der Rettungsdienst kommen.“

Von der Notfallberatung zum Notfallmanagement

Rettungsdienst heißt dann: „hands on!“ Benötigt wird nicht mehr nur ein Berater, sondern ein flexibler Interimsmanager. In vielen Familienunternehmen besteht etwa die aus tradierten Geschlechterrollen resultierende Situation, dass der Familienvater das operative Geschäft leitet und die unternehmerische Strategie verantwortet. Die Ehefrau arbeitet oft nur zeitweilig mit und kümmert sich um die Verwaltungsaufgaben, im besseren Fall immerhin um die Finanzen des Unternehmens. Wie dem auch sei: Steht der aktive Unternehmer unerwartet nicht mehr zur Verfügung, fällt der hinterbliebenen Unternehmergattin plötzlich die komplette Firmenleitung zu. Wenn sie darauf nicht vorbereitet ist, ist die Überforderung absehbar. Hinterlegte Handlungsanweisungen und Vollmachten überbrücken in dieser Lage vielleicht die größte Not, sind aber für die Zukunftssicherung des Unternehmens unzureichend. Oft gibt es auch nicht den Wunsch der Hinterbliebenen, die volle unternehmerische Verantwortung zu tragen. Bei INTAGUS arbeiten wir deshalb an einem Serviceangebot, das die Notfallberatung zu einem echten Notfallmanagement erweitert. Die rasche Suche nach einem qualifizierten neuen Geschäftsführer ist eine mögliche Lösung. Der geordnete Verkauf des Unternehmens kann eine andere Option sein. Jedenfalls geht es – im übertragenen Sinne – eher um Feuerlöscher als um Erste-Hilfe-Koffer.

Hinweis: Diese Informationen enthalten keine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung und können eine solche auch nicht ersetzen. Falls Sie weitergehende rechtliche oder steuerrechtliche Beratung benötigen, empfehlen wir auf Wunsch gern geeignete Ansprechpartner.

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Leiter Unternehmenskommunikation und Volkswirtschaft | INTAGUS GmbH
Diplom-Volkswirt Leander L. Hollweg ist in der INTAGUS GmbH für die Unternehmenskommunikation und die volkswirtschaftliche Marktbeobachtung zuständig. Durch seine langjährige Expertise als Wirtschaftsjournalist hat er ein praxisnahes Verständnis für die verschiedensten Branchen. Er verantwortete zudem die Unternehmenskommunikation großer Finanzunternehmen und hat auch selbst Unternehmen gegründet und geleitet. Als aktives Mitglied im Wirtschaftsrat Deutschland und in mehreren „Think Tanks“ berät er politische und wirtschaftliche Entscheider, aktuell etwa im Rahmen des renommieren CEPS Center for European Policy Studies, zur Ausgestaltung des europäischen „Green Deals“. Da die interne und externe Kommunikation bei Unternehmensnachfolgen eine entscheidende Rolle spielt, ergänzt die Kompetenz von Leander Hollweg das Beratungsprofil der INTAGUS GmbH in einem zunehmend wichtigeren Bereich.
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